Divers M. S.
20. Februar 2025
Zwangsweise durch Versicherung Unfallgegner, Lackieren, Ausbeulen und Ersatz Türen Fahrerseite
Unfallabwicklung durch Versicherung des Unfallgegners, daher kann ich nur die Leistung, die für den fälligen Preis erbracht wurde, beurteilen.
Mein KFZ mußte ich zwangsweise dort abgeben, heute weiß ich, daß man diesen Zwängen nicht gehorchen muß. KFZ wurde nach Ersatz der Türen gegen meinen Willen probegefahren. Heute weiß ich, daß dies n i c h t notwendig ist, da mir bei einem weiteren KFZ ebenfalls schon eine Tür ersetzt wurde, und die Mechaniker klar gesagt haben, daß es einer Probefahrt nicht bedarf. Ich bin bis heute wütend darüber, daß mein KFZ (ein GTI) absolut gegen meinen Willen unnötigerweise den üblichen Gefahren einer Fahrt im Straßenverkehr ausgesetzt wurde und irgendwer sich seinen Spaß gemacht hat, diesen GTI einmal ausfahren zu dürfen.
Die Qualtität war mehr als mangelhaft: Türen wurden innen nicht poliert, der Lack ist an diesen Stellen matt. Habe auf Nachbesserung verzichtet, da ich das KFZ diesen Mechanikern natürlich nicht noch einmal überlassen wollte.
Noch dazu hat der nachfolgende Mechaniker, der das KFZ zu Wartungsarbeiten auf der Hebebühne hatte, sofort gesehen, daß die beiden Türen auf der Fahrerseite ersetzt sind, er konnte es zweifelsfrei an den Lacknasen unten erkennen. Er hat mich von sich aus darauf angesprochen, wußte primär nichts von dem Schaden.
Ich bin nie wieder dort gewesen und weiß heute, daß man sich seine Werkstatt sehr wohl aussuchen darf.
Ich kann diesen Betrieb in keiner Weise empfehlen.