Viele Autofahrer wissen nicht, was Sie nach einem Autounfall tun sollen. Wie die Versicherungsmodalitäten aussehen, was unmittelbar nach Unfällen zu beachten ist und ob die Polizei direkt nach einem Autounfall eingeschaltet werden muss, sind nur drei der Fragen, die sich viele Autofahrer im Ernstfall stellen.
Ein Autounfall gehört sicherlich zu den unangenehmsten Dingen, die einem Autofahrer widerfahren können. Sowohl unmittelbar nach dem Unfall als auch im Nachhinein bei der Schadensregulierung sind Vorschriften und Empfehlungen zu beachten, deren Nichteinhaltung zu Problemen mit der Versicherung oder rechtlichen Konsequenzen führen kann. Das Team von Finanzen.de hat mit Unterstützung des ARCD, des TÜV Süd und weiteren Experten ein kostenloses E-Book herausgegeben, in dem Sie 35 Tipps finden, was Sie nach einem Autounfall tun sollten. Die wichtigsten Erkenntnisse hat Auto-Werkstatt.de für Sie zusammengefasst.
Was ist direkt nach einem Autounfall zu tun?
Es folgt nun eine kleine Checkliste, was nach einem Autounfall zu tun ist:
- Erste Grundregel: ruhig bleiben. Das bewahrt Sie und andere Verkehrsteilnehmer vor weiteren oder größeren Schäden.
- Wenn Sie unfallbeteiligt sind, egal ob als Geschädigter oder Verursacher, sind Sie zum Verbleib an der Unfallstelle verpflichtet. Verlassen Sie den Ort des Geschehens, machen Sie sich der Fahrerflucht schuldig! Das gilt auch, wenn Sie Verursacher eines Unfalls an einem parkenden Fahrzeug sind. Um einer Strafverfolgung und einer Minderung Ihrer Versicherungsleistung vorzubeugen, sollten Sie den Schaden entweder dem Geschädigten persönlich oder der Polizei melden.
- Bei geringfügigen Schäden, wie beispielsweise Lackschäden oder beschädigten Scheinwerfern, ist die Fahrbahn sofort zu räumen, um den Verkehrsfluss nicht zu stören oder zu blockieren. Bei Nichtbeachtung droht eine Geldstrafe von mindestens 30€.
- Das Erste, was Sie nach einem Autounfall tun sollten, ist, andere Verkehrsteilnehmer auf das Geschehene aufmerksam zu machen. Innerorts muss das Warndreieck 50 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt werden, auf Landstraßen in 100 Metern Abstand und auf Autobahnen in 200 Metern Abstand. Bei unübersichtlichen Straßenbedingungen wie Hügeln oder schlecht einsehbaren Kurven ist das Warndreieck unmittelbar vor der Gefahrenstelle aufzustellen. Warnblinkanlage und Warnwesten sind zusätzliche Möglichkeiten, auf den Unfall hinzuweisen.
- Sollten Personen während des Unfalls verletzt worden sein, müssen Sie erste Hilfe leisten und einen Notruf bei der 112 absetzen. Das kann entweder über ihr Mobiltelefon erfolgen, an Bundesstraßen und Autobahnen stehen außerdem Notrufsäulen, über die Hilfe geholt werden kann.
- Bei Bagatellschäden muss der Unfall nicht zwangsweise bei der Polizei gemeldet werden, hier kann der Schaden auch unabhängig von der Versicherung privat reguliert werden. Bei Unfällen mit unklarem oder kompliziertem Unfallhergang, Unfällen mit Verletzten oder einem entstandenen Schaden durch Drogen- oder Alkoholeinfluss sollten Sie jedoch die 110 anrufen und polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen. Auch bei Unfällen, die einen Rechtsstreit nach sich ziehen könnten, ist es notwendig, die Polizei einzuschalten, um ein Unfallprotokoll mit einer Klärung des Unfallhergangs erstellen zu lassen.
Jedoch ist es wichtig, nicht nur zu wissen, was Sie direkt nach dem Autounfall tun sollten; auch bei der Schadensregulierung durch die Versicherung gilt es noch einiges zu beachten.
Unfallmeldung bei der Versicherung
In erster Linie müssen Sie die Verpflichtungen, die sogenannten Obliegenheiten, einhalten, die Sie mit Ihrer Versicherung vertraglich geklärt haben. Diese können bestimmte Paragraphen, wie den Verwendungszweck des versicherten Fahrzeugs oder eine bestimmte Gruppe von Personen, die das Fahrzeug führen dürfen, enthalten. Werden diese Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht eingehalten, kann das unter Umständen dazu führen, dass Versicherungsleistungen gekürzt werden. Im Härtefall kann Ihre Versicherung Sie in Regress nehmen, in diesem Fall übernimmt der Versicherer zwar den Schaden, belangt Sie aber im Nachhinein mit einer Zahlung von 2.500-5.000 €.
Weiterhin kann Ihre Versicherung die Leistungen auch kürzen, wenn Ihr Verhalten nach dem Unfall nicht korrekt war: Begehen Sie beispielsweise Fahrer- oder Unfallflucht, muss der Schaden häufig persönlich reguliert werden. Auch können Sie belangt werden, wenn Sie wissentlich, vorsätzlich oder grob fahrlässig dafür gesorgt haben, die Schäden zu erhöhen. So werden beispielsweise Schäden, die durch eine Blockierung der Fahrbahn als Folge eines Bagatellschadens oder einer Nichtbeachtung der Mindestprofiltiefe von Winterreifen anfallen, in der Regel nicht übernommen.
Letztendlich ist der Versicherte dazu verpflichtet, die Aufklärung eines Unfalls voranzutreiben und zu unterstützen. Es dürfen keine wissentlich falschen Angaben gemacht werden und keine Details ausgeschlossen werden. Falls Sie Ihr Fahrzeug Reparaturen benötigt, finden Sie hier Werkstätten in Ihrer Nähe. Wichtig ist allerdings, dass eine vorherige Absprache mit der Versicherung verpflichtend ist.