Der Markt für private Gebrauchtwagenverkäufe wird stets größer. Entsprechende Anzeigen und Websites im Internet machen die Suche nach dem eigenen Traumauto immer einfacher. Inwiefern sich der Privatanbieter von einem Autohändler unterscheidet und auf welche Fallen Sie achten sollten, lesen Sie hier auf Auto-Werkstatt.de.
Der Kauf eines Autos zählt wohl zu den größten Investitionen, denen sich ein jeder im Leben verschreibt. Gebrauchtwagen sind hier besonders attraktiv, da Sie je nach Angebot nicht zwangsläufig auf den Komfort einer gehobenen Preisklasse verzichten, sich jedoch mit einem bereits benutzten Auto arrangieren müssen. Private Gebrauchtwagenanbieter sind zumeist günstiger als der Markthändler, denn immerhin fallen hier keine 19% Umsatzsteuer an. Jedoch kann der Privathändler eine Gewährleistung im Falle eines Mangels komplett ausschließen und Sie müssen letztlich selber für die Reparaturkosten aufkommen.
Privatanbieter eines Gebrauchtwagens
Seien Sie wachsam beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Privatanbieter. Bedenken Sie, dass eine Privatperson meist nicht gehemmt ist, Ihnen größere Mängel zu verschweigen. Im Gegensatz zum Händler, der eine jahrelang aufgebaute Reputation zu verteidigen hat, ist der private Verkäufer lediglich darauf aus, sein Auto für möglichst viel Geld an den Mann zu bringen. Das dreiste Verschweigen früherer Sachschäden oder bestehender Problemstellen ist somit nicht unüblich. Der Grund: Er kann vertraglich davon abtreten, eine Gewährleistung im Falle von Mängeln zu übernehmen.
„Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird.“ Viele Kaufverträge privater Gebrauchtwagen bedienen sich dieser Klausel. Wird das Auto unter einem solchen Haftungsausschluss verkauft, dann haftet der Verkäufer dem Käufer nur bei einer nachweisbaren Täuschung oder einer ausgestellten Garantie, übernimmt jedoch keine Gewährleistung.
Für den Kauf eines Gebrauchtwagens vom Privatanbieter bedeutet das letztlich, dass Sie im Falle später bemerkter Sachmängel, die eigentlich schon während der Übergabe bestanden, selber für die Reparaturkosten aufkommen müssen. Zwar können Sie versuchen, die vom privaten Verkäufer bewusst geäußerten falschen Aussagen nachzuweisen, jedoch ist der Beweis dieser Umstände sehr schwierig und eher aussichtslos.
Privater Gebrauchtwagenkauf – Lassen Sie sich vom Fachmann helfen
Wenn Sie sich auf eine Besichtigung eines privaten Gebrauchtwagens begeben, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, sich beim Kauf des Gebrauchtwagens von einem Fachmann begleiten zu lassen. Das geschulte Auge des Kfz-Mechanikers kann Ihnen viel Geld und zeitlichen Aufwand sparen. Sollten Sie niemanden kennen, der sich besonders gut mit Autos auskennt, und sollte der Verkäufer einwilligen, so ist es auch möglich den Gebrauchtwagen in einer Fachwerkstatt, einer ADAC-Prüfstelle oder bei einem Gutachter einer ähnlichen Organisation untersuchen zu lassen. Zwar müssen Sie selber für das Gutachten des Wagens aufkommen, eine gründliche Untersuchung ist jedoch unabdinglich, um eventuellen Kostenfallen und bösen Überraschungen zu entgehen.
Häufig kaschierte Mängel an privat vermittelten Gebrauchtwagen
Lassen Sie sich in jedem Fall vom privaten Verkäufer garantieren, dass der Gebrauchtwagen unfallfrei ist. Lassen Sie sich die Gründe für einen entsprechenden Unfall erklären und fixieren Sie alles schriftlich im Kaufvertrag. Hinweise auf frühere Unfälle erkennen Sie zumeist an Neulackierungen, abweichenden Farbtönungen und unregelmäßigen Spaltmaßen an Türen, Motorhaube und Kofferraum. Ideal wäre es, den Gebrauchtwagen im Sonnenlicht und im Trockenen zu begutachten, um alle Mängel an der Außenseite des Autos auszumachen.
Die Liste möglicher Sachmängel an einem Gebrauchtwagen ist lang. Der Profi einer Fachwerkstatt weiß um typische Fehlstellen und unternimmt einen gründlichen Check am Gebrauchtwagen:
- Mängel an der Karosserie belaufen sich auf Unfall- und Rostspuren, Lacktropfen, Spachtelstellen, Risse, Dellen, Kratzer, Spaltmaße, Kratzer oder Steinschläge und das funktionierende Schließen von Türen und Schlössern.
- Kontrolliert wird, ob die Reifen gleichmäßig abgefahren sind, von einer Marke sind, die vorausgesetzte Mindestprofiltiefe und keine Schäden haben.
- Unter dem Auto soll ein frischer Unterbodenschutz meistens Rostschäden verdecken. Hier wird untersucht, ob keine Schweißstellen vorhanden sind, der Auspuff einwandfrei ist und Bremsscheiben- und Klötze sowie Radaufhängung sicher funktionieren.
- Im Innenraum des Gebrauchtwagens wird auf den Zustand der Sitzbezüge, einen trockenen Bodenbelag und das Funktionieren von Sicherheitsgurten und sämtlicher technischer Einrichtungen geachtet.
Abschließend ist eine Probefahrt Pflicht. Hier sollte auf eine lange und ausführliche Probefahrt bestanden werden um das Fahrverhalten des Gebrauchtwagens angemessen beurteilen zu können. Achten Sie auf ein ruhiges Motorverhalten, sämtliche auffällige Geräusche, Kupplungsspiel, Bremspedal und ein gerades Fahrverhalten bei Vollgas und starkem Bremsen.