Das eigene Auto ist für Viele ein Vorzeigeobjekt. Gebrauchtwagen mit kleinen oder großen Mängeln passen daher oft nicht in das makellose Bild. Dabei können Sie mit dem richtigen Auge echte Schnäppchen machen, wenn Sie einen Gebraucht- oder gar einen Unfallwagen kaufen!
Viele Käufer schrecken vor dem Kauf eines Unfallwagens zurück, weil sie das Risiko nicht richtig einschätzen können. Ab wann gilt ein beschädigtes Fahrzeug als Unfallwagen? Wie können Sie Schäden erkennen? Wovon sollten Sie es abhängig machen, ob Sie lieber einen Unfallwagen oder einen Gebrauchtwagen kaufen? Auto-Werkstatt.de sagt Ihnen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen Unfallwagen kaufen möchten.
Gebrauchtwagen oder Unfallwagen kaufen?
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eher einen Gebrauchtwagen oder Unfallwagen kaufen sollten, klären Sie zunächst, wie lange und wofür Sie Ihr neues Auto nutzen möchten. Für eine Übergangslösung sind Unfallwagen nicht geeignet, da sie sich oftmals schlechter weiterverkaufen lassen. Wenn Sie sich auf lange Sicht ein neues Fahrzeug anschaffen, ist ein Unfallauto hingegen eine sinnvolle Alternative. Denn ähnlich wie ein Neuwagen verliert auch ein Gebrauchtwagen in langer Zeit enorm an Wert, so dass ein eventueller Weiterverkauf kaum ins Gewicht fällt.
Ein weiterer Vorteil: Unfallwagen sind in der Regel deutlich billiger – beim gleichen Modell können Sie bis zu 3.000 Euro sparen. Vergleichen Sie selbst die Preise für ähnliche Modelle bei verschiedenen Händlern; so können Sie eine erste Vorauswahl treffen. Der schnellste Weg, einen Gebrauchten oder Unfallwagen zu kaufen, ist eine Online-Autobörse, doch auch über Kleinanzeigen oder Gebrauchtwagenhändler finden Sie viele Angebote.
Unfallwagen kaufen: Tipps für die Besichtigung
- Wenn Sie einen Unfallwagen kaufen möchten, sollten Sie unbedingt diese Tipps für die Auswahl des richtigen Fahrzeugs berücksichtigen:
- Testen Sie die Türen! Lassen sie sich geräuschlos öffnen und schließen?
- Nehmen Sie die Reifen unter die Lupe! Ungleichmäßig abgefahrene Reifen deuten auf ein verstelltes Fahrwerk hin.
- Beim Nachlackieren werden oft die versteckten Autoteile vergessen. Werfen Sie deshalb einen genauen Blick in die Motorhaube und die hinteren Verkleidungen des Kofferraums!
- Zieht das Auto bei der Probefahrt nach rechts oder links, obwohl Sie geradeaus fahren? In diesem Fall ist die Spur des Wagens nicht mehr korrekt eingestellt.
- Fragen Sie nach, ob die Schäden professionell dokumentiert wurden. Werden sie misstrauisch, falls nicht!
- Insbesondere bei privaten Anbietern gilt: Wenn Sie einen Unfallwagen kaufen möchten und hinsichtlich Zustand und Wert des Fahrzeugs im Zweifel sind, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen! Das geschulte Expertenauge erkennt eventuelle Mängel sofort und hilft Ihnen, das Risiko einzuschätzen. Eine langfristige Investition sollten Sie nur auf Grundlage einer durchdachten Planung treffen. Auf Auto-Werkstatt.de können Sie kostenlos nach Betrieben in Ihrer Nähe suchen und schon heute mit einem Experten Kontakt aufnehmen!
Ist jedes beschädigte Fahrzeug ein Unfallwagen?
Jeder Wagen, der durch einen Unfall Schaden genommen hat, gilt erst einmal als Unfallwagen. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen. Wenn beispielsweise nach einem Kratzer der Lack nur an einer Stelle erneuert wurde, wird das Fahrzeug nicht als Unfallwagen bezeichnet – Anders jedoch, wenn stattdessen die ganze Seite komplett neu lackiert wurde. Mehr Informationen darüber, ab wann ein Fahrzeug als Unfallauto gilt, finden Sie hier.
Übrigens: Wenn Sie einen Unfallwagen verkaufen, müssen Sie den Schaden im Kaufvertrag vermerken. Tun Sie das nicht, gilt dies dem Gesetz nach als eine arglistige Täuschung. In der Praxis werden aber oft erst Schäden ab 1.500 Euro vermerkt. Der Verkäufer haftet allerdings für alle Mängel, welche bei der Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden, dem Käufer jedoch nicht bekannt sind. Beachten Sie als Verkäufer dazu auch die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für Gebrauchtwagen. Wenn Sie wiederum einen Unfallwagen kaufen, sollten Sie dafür sorgen, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese im Zweifelsfall gegenüber dem Verkäufer einklagen können.