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Gebrauchtwagen kaufen

Gebrauchtwagen nicht unter Wert verkaufen!

Auto-Werkstatt.de Team
Verfasst von Auto-Werkstatt.de Team
Zuletzt aktualisiert: 28. März 2019
Lesedauer: 4 Minuten
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Wer einen Gebrauchtwagen verkaufen möchte, sollte sich nicht nur Gedanken über den Preis machen: Wenn Sie nach dem Verkauf nicht mehr für neu entdeckte Mängel haften möchten, können Sie eine Gewährleistung ausschließen. Hier erfahren Sie, was Sie beachten sollten!

Viele Deutsche verwenden viel Energie für den Kauf eines neuen Autos, ihren Gebrauchtwagen zu verkaufen empfinden sie hingegen eher ein lästiges Übel. Weil viele Autoverkäufer schlecht informiert sind, verkaufen Sie ihr Fahrzeug unter Wert und sichern sich nicht ausreichend gegen nach dem Verkauf entdeckte Mängel ab. Auto-Werkstatt.de verrät Ihnen deshalb, wie Sie den Gebrauchtwagenwert feststellen können, und gibt Ihnen Tipps für die Verhandlung und den Vertrag!

Gebrauchtwagen zu einem guten Preis verkaufen

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen zu einem guten Preis verkaufen möchten, sollten Sie großen Wert auf einen guten Zustand Ihres Fahrzeugs legen. Schon wenig aufwändige Korrekturen nehmen nicht viel Zeit in Anspruch und steigern den Wert Ihres Fahrzeugs deutlich. Reinigen Sie gründlich die Polster, Armaturen sowie den Aschenbecher und bessern Sie den Lack aus! Auch kleine Reparaturen durch einen KFZ-Betrieb können den Wert des Wagens erheblich steigern. Auf Auto-Werkstatt.de finden Sie eine große Auswahl an Fachleuten in Ihrer Nähe und können sich unverbindlich bis zu drei Angebote vermitteln lassen!

Viele Autoverkäufer können den Wert Ihres Autos nur schwer beziffern. Deshalb empfiehlt es sich, für eine Einschätzung Ihres individuellen Fahrzeugwerts erst den gegenwärtigen Marktpreis des zum Verkauf stehenden Modells zu ermitteln, bevor Sie den Preis festlegen, zu welchem Sie Ihren Gebrauchtwagen verkaufen möchten. Erste Anhaltspunkte für die Schätzung Ihres Gebrauchtwagens können der Marktspiegel der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) oder die Schwacke-Liste darstellen. Zusätzlich empfiehlt sich ein detailliertes Prüfgutachten durch einen Sachverständigen. Ein neutrales Urteil zu Preis und Zustand des Autos verdeutlicht gegenüber dem Käufer die Seriosität Ihrer Angaben!

Wer die Einschätzung eines KFZ-Gutachters einholt, geht außerdem mit einem sicheren Gefühl in die Verhandlung und senkt das Risiko, seinen Gebrauchtwagen für einen zu niedrigen Preis zu verkaufen. Gerade bei teureren Fahrzeugen halten die Käufer ihr Angebot extrem niedrig. Bei einem Unfallwagen ist die Verhandlung ebenfalls oft schwierig, da das Vertrauen der Käufer in einen Unfallwagen selbst bei einer ordnungsgemäß ausgeführten Reparatur geringer ausfällt. Mit einer genauen Dokumentation und einem entsprechenden Prüfgutachten können Sie die Zweifel beim Käufer beseitigen und auch einen Unfallwagen zu einem angemessen Preis verkaufen.

Gebrauchtwagen verkaufen: Tipps für die Verhandlung

Wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen privat verkaufen, sind Sie verpflichtet, dem Käufer auf dessen Nachfrage wahrheitsgemäß Auskunft über den Zustand des Wagens zu geben. Obacht: Sollte das Auto nicht mehr für den Gebrauch im Straßenverkehr geeignet sein, müssen Sie unbedingt von sich aus darauf hinweisen!

ACHTUNG:
Bei getunten Autos können Teile verbaut sein, die einer Sondergenehmigung bedürfen! Deshalb sollten Sie dem Käufer unbedingt mit der entsprechenden Zulassung im Fahrzeugbrief belegen, dass das getunte Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt werden kann!

Per Vertrag sollten Sie eine Gewährleistung ausschließen, also ihren Gebrauchtwagen „unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ verkaufen. Andernfalls können Sie nach der gesetzlichen Regelung die ersten zwei Jahre für Mängel verantwortlich gemacht werden, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden, vom Käufer aber erst nachträglich entdeckt wurden. Außerdem sollten Sie darauf bestehen, dass der Käufer das Auto bei der Zulassungsstelle sofort ummeldet, damit Sie unmittelbar von der KFZ-Steuerpflicht befreit werden. Bei den gesetzlichen Regelungen sollten Sie kein Risiko eingehen und im Zweifel am besten einen Experten befragen!

Fazit

Wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen verkaufen möchten, sollten Sie zunächst die gröbsten Mängel beseitigen und anschließend den Fahrzeugwert ermitteln. Nach einer ersten Schätzung bietet sich ein Prüfgutachten durch einen Sachverständigen an. So steigern Sie Ihre Seriosität und können sicher in die Verhandlung gehen.

Über unsere*n Autor*in
Auto-Werkstatt.de Team
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