Ob Sie einen Gebrauchtwagen vom Händler oder vom Privatverkäufer erstehen sollten, hängt maßgeblich von Ihrem Interessenschwerpunkt ab: Möchten Sie möglichst wenig ausgeben oder aber bei auftretenden Mängeln abgesichert sein? Auto-Werkstatt.de stellt die Möglichkeiten einander gegenüber.
Laut aktuellen Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) haben im Jahr 2015 bisher knapp 587.000 Gebrauchtwagen ihren Besitzer gewechselt (Stand: 09/2015). Beliebter ist der private Handel, was vermutlich auf das größere Angebot und das niedrigere Preissegment zurückzuführen ist. Mehr Sicherheit bietet Ihnen allerdings ein Gebrauchtwagen vom Händler, denn der Händler ist zu einer mindestens 12-monatigen Sachmängelhaftung verpflichtet. Dennoch finden sich auch hier schwarze Schafe: Manch ein Händler ist geschickt darin, Mängel zu verschleiern und potenzielle Käufer zu täuschen.
Gebrauchtwagen vom Händler oder privat kaufen?
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens wie auch bei Neuwagen messen Interessenten verschiedenen Faktoren unterschiedlichen Wert bei. Für den einen kommt es auf einen niedrigen Verbrauch, für den anderen auf praktische Zusatzausstattungen an. Dennoch gibt es gerade beim Gebrauchtwagenkauf Punkte, die Sie in jedem Fall überprüfen sollten: Hierzu zählen beispielsweise der allgemeine Zustand des Wagens, ein einwandfreies Scheckheft, Kilometerstand und Baujahr des Fahrzeugs.
Bei einem Gebrauchtwagen vom Händler haben Sie den Vorteil, dass Sie eine mindestens 1-jährige Gewährleistung zusätzlich zu einer eventuell gegebenen Herstellergarantie erhalten. Weist der gekaufte Wagen also zum Zeitpunkt des Kaufs Mängel auf, muss der Händler für diese haften, sollten sie innerhalb der ersten 12 Monate bemerkbar werden. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast darüber hinaus beim Verkäufer: Dieser müsste nachweisen, dass der Mangel bei der Fahrzeugübergabe eben noch nicht vorhanden war, was sich in der Praxis als nahezu unmöglich darstellt. Ein Privatverkäufer kann die Sachmängelhaftung hingegen rechtskräftig im Kaufvertrag ausschließen.
Private Händler können dafür mit niedrigeren Preisen punkten – schließlich zielen sie in der Regel nicht auf einen Gewinn ab und müssen zudem auch keine Steuern zahlen, im Gegensatz zum Händler. Allerdings können Sie einen günstigen Gebrauchtwagen auch vom Händler beziehen: Halten Sie bei Markenhändlern Ausschau nach Fremdfabrikaten. Diese sind erfahrungsgemäß preiswerter als Fahrzeuge der Eigenmarke.
Auch beim Gebrauchtwagen vom Händler sollten Sie aufmerksam sein!
Im Allgemeinen sind Sie mit einem Gebrauchtwagen vom Händler also auf der teureren, aber sicheren Seite. Doch auch hier sollten Sie immer wachsam sein – und das schon beim ersten Kontakt. Als Laie ist es zwar extrem schwierig, vertuschte Mängel am Fahrzeug zu erkennen, Sie können jedoch anhand einiger Merkmale des Autos und des Käuferverhaltens wichtige Hinweise erhalten!
Betrugsmaschen
Es gibt Händler, die Sachmängelhaftung umgehen möchten, indem sie ein Auto im Kundenauftrag verkaufen. Das ist nicht verboten, allerdings ist der Verkäufer dazu verpflichtet, Sie über diesen Umstand zu informieren. Fragen Sie daher explizit nach, wenn Sie einen Gebrauchtwagen vom Händler kaufen möchten. Spätestens, wenn der Gebrauchtwagenhändler nicht namentlich im Kaufvertrag als Verkäufer angegeben ist, sollten Sie sich von diesem entfernen!
Andere Händler berufen sich im Vertrag auf die Aussage „Gekauft wie gesehen“ oder „Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft“. Lassen Sie sich davon nicht beirren: Solche Ausführungen sind hinfällig, ein Ausschluss der Sachmängelhaftung ist für einen Händler nicht zulässig!
Auch Tachomanipulationen sind beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler nicht selten. Eingriffe sind nur schwer nachzuweisen und viele Käufer sind an einem niedrigen Kilometerstand interessiert. Verlangen Sie daher vor Vertragsabschluss sämtliche Berichte von Haupt- und Abgasuntersuchungen sowie Rechnungen von Reparaturen und überprüfen Sie das Scheckheft. Vorsichtig sollten Sie werden, wenn Sie auf widersprüchliche oder unwahrscheinliche Angaben stoßen oder wenn der Verkäufer keine Dokumente vorlegen kann oder möchte. Einen weiteren Hinweis liefert ein Blick auf den Fahrzeugzustand. Verschleißerscheinungen sind ein Zeichen von Benutzung. Sollte der Händler ein abgegriffenes Lenkrad oder abgenutzte Pedalgummis also auf das Alter schieben, sollten Sie ihm nicht bedingungslos Glauben schenken.