Spätestens wenn der erste Frost oder Schnee einsetzt, stellen sich viele Autofahrer die gleichen Fragen: Gibt es eine Winterreifenpflicht? Welche Profiltiefe ist gesetzlich vorgegeben, was kostet ein Vergehen und wie finde ich die passenden Reifen? Hier finden Sie die Antworten, um sicher durch den Winter zu kommen.
Gibt es eine Winterreifenpflicht?
Die Winterreifenpflicht ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Paragraph 2 Absatz 3a schreibt vor, dass „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ ein Kraftfahrzeug nur dann gefahren werden darf, wenn alle Reifen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sind.
Das lange Zeit gültige Symbol M+S Reifen, das für Matsch und Schnee steht, reicht nicht mehr aus. Reifen, die vor dem 01.01.2018 nur mit dem M+S Symbol hergestellt wurden, behalten bis September 2024 ihre Gültigkeit.
Die Reifen müssen zudem eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern aufweisen. Der Autofahrer hat die Pflicht, die Profiltiefe an seinen Reifen regelmäßig zu messen.
Wann sind Winterreifen Pflicht?
In Deutschland herrscht seit Dezember 2010 eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Ein gesetzliche Regelung für die Winterreifenpflicht über einen bestimmten Zeitraum ist in der StVO nicht genau vorgeschrieben. Als Faustregel empfehlen ADAC und andere Verkehrssicherheitsexperten die „O-bis-O-Regel“. Das Kürzel steht für Oktober bis Ostern.
Allerdings kann die Winterreifenpflicht auch nach Ostern noch greifen, wenn es zu Schneefall oder Glatteis kommt. Umgekehrt sind Winterreifen während eines warmen Dezembers und Temperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt nicht zwingend notwendig.
Für wen gilt die Winterreifenpflicht?
Jedes Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen ist bei winterlichen Straßenverhältnissen nur dann fahrtüchtig, wenn es mit der richtigen Bereifung ausgestattet ist. Die richtige Bereifung ist für Pkws dann gegeben, wenn alle Reifen mit Winterreifen aufgezogen sind und die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern eingehalten wird. Schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen) wie LKW und Busse müssen lediglich an den Antriebsachsen mit Winterpneus ausgestattet sein.
Gilt die Winterreifenpflicht auch für Motorräder?
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland seit 2017 nicht mehr. Allerdings sollten sich Motorradfahrer der höheren Unfallgefahr durch die Witterungsbedingungen bewusst sein und den Winter-Ritt mit Sommerreifen vermeiden.
Auch Fahrräder sind von der Winterreifenpflicht befreit, da sie kein motorisiertes Gefährt sind. Auch hier gilt allerdings bei winterlichen Bedingungen erhöhte Vorsicht.
Warum gibt es die Pflicht für Winterreifen?
Die Winterreifenpflicht soll für ein sicheres Fahren sorgen. Durch die winterlichen Straßenverhältnissen verlieren die Sommerreifen ihren Grip, das Risiko für Unfälle steigt. Winterreifen mit einer vorgeschriebenen Profiltiefe hingegen haften auch bei niedrigen Temperaturen aufgrund ihrer elastischeren Beschaffenheit auf der Straße.
Warum sollte man Winterreifen nutzen?
Winterreifen sorgen in der kalten Jahreszeit für bessere Fahreigenschaften und mehr Sicherheit – für sich und für die anderer Verkehrsteilnehmer. Bereits bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt kann es zu überfrierender Nässe kommen, wodurch die Sommerreifen nicht mehr ausreichend Grip haben können. Durch das entsprechende Reifenprofil und die Gummimischung bei PKW-Winterreifen hat das Fahrzeug mehr Halt auf winterlichen Straßen.
Die Gummimischung bei Sommerreifen ist härter als die von Winterreifen, um den hohen Temperaturen standhalten zu können. Die Reifen für den Winter hingegen sind mit einer speziellen Gummimischung mit vielen kleinen Lamellen versehen.
Keine Winterreifen: Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen?
Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben der StVO (Paragraph 2, Absatz 3) hält und mit falschen oder abgefahrenen Reifen am PKW unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Form eines Bußgelds rechnen. Die Höhe des Betrags wird im aktuellen Bußgeldkatalog geregelt.
Wer bei winterlichen Wetterbedingungen wie Schnee ohne die richtigen Autoreifen erwischt wird, muss 60 Euro Bußgeld bezahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Liegt eine Behinderung anderer vor, zum Beispiel durch ein selbstverschuldetes Liegenbleiben auf der Straße, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro plus einem Punkt in der Verkehrssünderkartei. Gefährdet ein Autofahrer sogar andere Verkehrsteilnehmer, beläuft sich der Betrag im Bußgeldkatalog auf 100 Euro. In diesem Fall wird auch der Fahrzeughalter belangt. Er muss, sofern nicht gleichzeitig Fahrer, 75 Euro bezahlen und wird ebenfalls mit einem Punkt in Flensburg bestraft.
Nach einer Reifenpanne dürfen Sie auch mit einem Sommerreifen vorsichtig weiterfahren. Allerdings müssen Sie das Ersatzrad bei der nächsten Gelegenheit austauschen.
Bußegeldkatalog 2019 (Stand Januar 2019) | ||
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Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
Fahren ohne den Wetterverhältnissen angepasste Reifen | 60 Euro für den Fahrer | Ein Punkt für den Fahrer |
Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 80 Euro für den Fahrer | Ein Punkt für den Fahrer |
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 100 Euro für den Fahrer 75 Euro für den Fahrzeughalter (falls nicht der Fahrer) | Ein Punk für den Fahrer Ein Punkt für den Fahrzeughalter (falls nicht Fahrer) |
Welche Auswirkungen hat ein Unfall auf die Kfz-Versicherung?
Verursachen Sie ohne die richtigen Reifen an Ihrem Fahrzeug bei Winterwetter einen Unfall, kann sich die Leistung ihrer Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit deutlich verringern. Grob fahrlässig handeln Sie, wenn Sie in außergewöhnlichem Maße gegen die Verkehrsgebote verstoßen. Dies kann bereits der Falls sein, wenn Sie die gesetzliche Profiltiefe an ihren Reifen nicht einhalten. Sie könnten dann auf einem Teil ihrer Reparaturkosten sitzen bleiben.Auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung drohen Folgen. Es kann zu einer Teilschuld und damit zu einer Mithaftung kommen. So entstehen Ihnen als Geschädigter neben einem Bußgeld weitere, vermeidbare Kosten. Günstiger ist es deshalb, rechtzeitig die richtige Bereifung an seinem Fahrzeug zu haben und das Reifenprofil regelmäßig zu messen.
Wie lange kann man mit Winterreifen fahren?
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe bei Winterreifen muss mindesten 1,6 Millimeter betragen. Ansonsten droht eine Strafe nach dem Bußgeldkatalog der StVO. Verkehrssicherheitsexperten wie der ADAC raten aber zu einem empfohlenen Mindestprofiltiefe von vier Millimetern.
Wie kann ich die Mindestprofiltiefe messen?
Die Profiltiefe sollte in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden, um ein komfortables und sicheres Fahren zu gewährleisten und Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog zu entfliehen. Für eine grobe Einschätzung der ausreichenden Profiltiefe können Sie eine Zwei-Euro Münze in die Rille des Reifenprofils halten. Ist der silbernen Rand sichtbar, ist das Profil abgenutzt und ein Reifenaustausch notwendig. Eine gesicherte Einschätzung erhalten Sie bei der Werkstatt Ihres Vertrauens.
Darf ein Fahrzeug mit Sommerreifen im Winter an der Straße parken?
Ja. Nur wenn das Fahrzeug auch gefahren wird, droht ein entsprechendes Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog. Parkende Fahrzeuge mit Sommerreifen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Sind Winterreifen Pflicht oder gehen auch Allwetter-Reifen?
Generell gilt: PKW-Winterreifen sind aufgrund ihrer Materialbeschaffenheit besser für Schnee, Glätte und Matsch konzipiert als Allwetterreifen. Der Bremsweg verringert sich bei winterlichen Wetterverhältnissen um bis zu 50 Prozent im Vergleich zu Sommerreifen. Im Sommer verlängert sich der Bremsweg allerdings um bis zu 20 Prozent. Die Entscheidung für Winter- oder Allwetterreifen muss jeder für sich treffen.Faktoren bei der Überlegung sind die Kilometerleistung und die lokalen Wetterbedingungen. Wer im Harz oder in Südbayern wohnt, sollte eher Winterreifen verwenden, da winterliche Witterungen mit Schneematsch oder Eis häufiger auftreten. Ganzjahresreifen – auch Allwetterreifen genannt – sind in Gebieten mit milderen Wintern sinnvoll. Wer sein Auto selten nutzt, kann ebenfalls von den Allwetterreifen profitieren, da die Ganzjahresreifen nicht saisonal ausgetauscht werden müssen.
Wie viel kosten Winterreifen?
Der Preis für die richtigen Winterreifen ist von verschiedenen Faktoren abhängig:Kleinere Reifen benötigen nicht so viel Material wie große und sind daher günstigerPneus für hohe Geschwindigkeiten kosten mehrDie Anschaffung neuer Reifen kostet mehr als nur das Wechseln der Reifen in der WerkstattGünstige Winterreifen mit breiteren Profilrillen sind in der Regel schon ab circa 50 Euro pro Stückzahl erhältlich. Allerdings sorgen qualitativ hochwertige Reifen mit Gummimischung für einen geringeren Kraftstoff-Verbrauch. Bei der Online-Suche nach den richtigen Winterreifen können Sie sich nach bekannten Marken wie beispielsweise Michelin, Pirelli, Bridgestone und Continental richten. Weitere Informationen erhalten Sie auch jederzeit bei der Werkstatt Ihres Vertrauens.
Was muss ich beim Kauf von Winterreifen beachten?
Die richtigen PKW-Reifen zu finden, ist nicht so einfach. Für PKWs gibt es eine große Markenauswahl, die die Standards einhalten. Zudem benötigen die verschiedenen Kraftfahrzeuge unterschiedliche Maße. 195/65 R15 ist eine gängige Baureihe für Kompakt- und Mittelklassewagen. 195 betitelt die Breite in Millimetern, die Zahl 65 steht für den Prozentsatz Profil und 15 für den Durchmesser in Zoll.Wichtig ist auch, auf das Alpine Symbol und die Profiltiefe (mindestens 1,6 Millimeter) zu achten. Ansonsten droht ein hohes Bußgeld.
Gibt es eine Winterreifenpflicht in Österreich?
In Österreich besteht – anders als in Deutschland – eine generelle Regelung der Winterreifenpflicht vom 01. November bis 15. April des folgenden Jahres. In dieser Zeit dürfen Sie Ihr Fahrzeug nur dann bei winterlichen Verhältnissen bewegen, wenn es der sogenannten Winterausrüstungspflicht nachkommt. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als die Ausstattung mit Winterreifen und einer Profiltiefe von vier Millimetern. Ein Verstoß kann eine Strafzahlung von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Auch in der Schweiz ist das Fahren mit dem PKW mit nicht-wintertauglichen Reifen strafbar und mit Geldbußen zu rechnen. Daher empfehlen wir Ihnen die Fahrt in die Wintergebiete nur mit 1.) Winterreifen, die 2.) eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern besitzen. Damit sind Sie in Europa auf der sicheren Seite.