Was genau wird unter Instandhaltung verstanden und was macht sie so wichtig für die Sicherheit im Straßenverkehr? Auto-Werkstatt.de hat Antworten auf die Fragen und bietet darüber hinaus wichtige Informationen zum Thema an.
Die Instandhaltung beinhaltet ein Vierstufen-Programm zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit eines Fahrzeugs. Sie setzt sich zusammen aus Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung.
Eine Wartung bedeutet, den Verschleißzustand eines Autos herabzusetzen. Sie beinhaltet Schmieren, Nachstellen, funktionserhaltenes Reinigen, Nachfüllen und Ersetzen von Verbrauchsmaterialien oder -teilen. Eine Inspektion hingegen beschreibt eine Prüfung, ob und inwieweit ein Kraftfahrzeug einen ordnungsgemäßen Zustand aufweist. Hier ist entscheidend ob diese Inspektion freiwillig oder unter rechtlicher Vorgabe durchgeführt wird. Geschieht sie freiwillig, so kann sie in jeder Autowerkstatt abgenommen werden. Oft schreiben Fahrzeughersteller Termine vor, die Inspektion unter Wartungsvertrag in autorisierten Werkstätten durchführen zu lassen, um bestimmte Garantieleistungen zu gewähren. Sie wird üblicherweise in festgesetzten Zeitabständen angeordnet, doch auch vor längeren Urlaubsreisen zusätzlich durchgeführt. Zweck ist, Schäden vorzubeugen und Sicherheit zu garantieren – besonders bei den Bremsen und Leuchten.
Instandhaltung laut StVO – seit 1951 Pflicht
Die Form der gesetzlich vorgeschriebenen Inspektion und Instandhaltung in Deutschland ist die Hauptuntersuchung (HU). Sie stellt nunmehr seit 1951 sicher, dass kein Fahrzeug mit Sicherheitsmängeln am deutschen Straßenverkehr teilnehmen darf. Sie wird von einer amtlich anerkannten Prüfungsstelle abgenommen. Da der Technische Überwachungsverein (TÜV) in der Vergangenheit das Monopol auf diese Untersuchung hatte, wird sie heute noch umgangssprachlich TÜV genannt. Die Inspektion kann aber heute von vielen freien Werkstätten abgenommen werden. Als Bestätigung über einen ordnungsgemäßen Zustand erhalten alle Fahrzeuge eine Plakette. Die Gültigkeit beträgt bei Erstzulassung eines Autos und Lastkraftwagens (LKW) bis zu 3,5 t 36 Monate. Ab der der zweiten Hauptuntersuchung wird das Intervall einer erneuten Inspektion auf 24 Monate gekürzt – für Anhänger und Wohnwagen ebenfalls. Größere Fahrzeuge (LKWs über 3,5 t, Busse o.ä.) müssen sich alle 12 Monate in einer Prüfstelle zur Untersuchung einfinden.
Instandhaltung – Mängel beheben lassen
Ist eines der Teile an einem Auto defekt oder fehlerhaft, wird in den Prüfstellen eine Mängelbescheinigung ausgestellt. In einer Frist von zwei Wochen sind die erforderlichen Reparaturen zu erledigen und das Auto erneut vorzuführen.
Eine Verbesserung dagegen findet nur noch insoweit statt, wenn ein altes Fahrzeug durch einen Katalysator (KAT) aufgerüstet wird. Aber es kommt hin und wieder vor, dass ein Auto ab Werk einen Fehler aufweist und zurückgerufen wird. Vorhandene Mängel werden dann in den Vertragswerkstätten beseitigt.
Die vorbeugende Instandhaltung bezweckt aber genauso den Werterhalt. Der Zustand eines Gebrauchtwagens bestimmt den Restwert. So unterscheiden sich gleiche Fahrzeugtypen immens in veranschlagten Instandsetzungskosten. Das liegt nicht unmaßgeblich daran, dass diese Autos unterschiedlich gewartet und gepflegt wurden. Deswegen sind unter den Gebrauchtwagen sogenannte Garagenautos sehr beliebt. Sie wurden sehr gepflegt, einmal im Jahr zur Inspektion gebracht und wenig gefahren. So befinden sich manchmal Autos selbst mit Baujahr um die 1985 noch in einem passablen Zustand und bekommen noch ohne Beanstandung „TÜV“.
Die richtige Werkstatt für die Inspektion Ihres Fahrzeugs finden Sie hier auf Auto-Werkstatt.de – alle Informationen rundum freie und amtlich zugelassene Werkstätten in Ihrer Region.