TÜV abgelaufen? Der aktuelle Bußgeldkatalog.
Ist der TÜV abgelaufen, sieht der Gesetzgeber sehr genaue Strafen nach dem Bußgeldkatalog vor. Überzieht man im Rahmen der Haupt- und Abgasuntersuchung seine Plakette mit:- 2 bis 4 Monaten, bedeutet das ein Verwarngeld in Höhe von 25 EUR,
- 4 bis 8 Monaten gibt es ein Bußgeld in Höhe von 40 EUR und 1 Punkt in Flensburg,
- bei mehr als 8 Monaten zahlt man 75 EUR und es gibt 2 Punkte.
- Für die Inbetriebnahme auf öffentlichen Straßen ohne Zulassung 50 EUR (3 Punkte).
- Für den Überzug auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum 50 EUR (3 Punkte).
- Für das Abstellen auf öffentlichen Straßen außerhalb des Zulassungsrahmens 40 EUR (1 Punkt).