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Der TÜV Bericht gibt Auskunft über die Sicherheit ihres Fahrzeugs

Auto-Werkstatt.de Team
Verfasst von Auto-Werkstatt.de Team
Zuletzt aktualisiert: 21. April 2021
Lesedauer: 3 Minuten

Die Hauptuntersuchung soll seit 1951 dafür sorgen, dass Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsmängeln nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Alle an einem Fahrzeug festgestellten Mängel werden im sogenannten TÜV Bericht vermerkt. Das System hat sich bewährt. Vergleichbare Regelungen zur technischen Überwachung sind in vielen Staaten mittlerweile Standard. Mehr darüber auf Auto-Werkstatt.de!

Der umgangssprachlich „TÜV Bericht“ genannte Untersuchungsbericht, der während der Hauptuntersuchung (HU) erstellt wird, bescheinigt einem Fahrzeug seine Verkehrssicherheit und dass es die Umwelt nicht unnötig belastet. Fällt beispielsweise der TÜV Bericht 2011 positiv aus, verlässt der Fahrzeughalter die Abnahmestelle mit einer neuen Plakette am Heck und wird sein Fahrzeug erst wieder 2013 vorführen müssen. Seit dem 01. Januar 2010 ist die bisher separat durchgeführte Abgasuntersuchung (AU) Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU), womit die sechseckige Plakette auf dem Kennzeichen an der Fahrzeugfront ersatzlos entfällt.

TÜV Bericht – Wer stellt aus und was wird festgehalten?

Den TÜV-Bericht stellen nicht deutsche Länder- oder Bundesbehörden aus, sondern eine der staatlich akkreditierten Prüfungsorganisationen wie dem TÜV mit seinen Regionalgesellschaften. Einen TÜV Bericht anfordern können Sie nach der Prüfung aber auch beim Dekra oder der KÜS. Was genau zu untersuchen ist und der genaue Ablauf der Prüfung wurde in der „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen“ genau festgelegt. TÜV Neulingen wollen wir jedoch keine Angst machen, denn TÜV Seminare werden zu diesem Zweck nicht abgehalten und die HU findet im Gegensatz zu anderen Prüfungen statt, ohne dass ein Fahrzeug zerlegt werden muss. Es handelt sich um eine reine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile, die darauf überprüft werden, ob sie den Richtlinien der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen. Darunter fallen dann im Einzelnen:

  • Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtung
  • Lenkung
  • Reifen, Räder
  • Auspuffanlage
  • Bremsanlage
  • Schließkräfte an kraftbetätigten Türen

Weitere Mängel, die eventuell festgestellt werden, müssen ebenfalls aufgenommen werden. Ihre Beseitigung obliegt dann dem Fahrzeughalter, der dafür einen Monat Zeit hat und sein Auto dann wieder bei der TÜV Abnahmestelle vorführen muss. Untersucht werden alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, wobei es Ausnahmen gibt. Dazu gehören solche mit rotem Kennzeichen. Ein TÜV Bericht für Oldtimer wird nicht ausgestellt, sie unterliegen anderen Richtlinien und müssen zunächst als solche anerkannt werden. Bundeswehr und Bundespolizei prüfen im eigenen Interesse ihre Fahrzeuge regelmäßig selbst auf Einsatztauglichkeit. Nach der HU erhält der Fahrzeughalter eine Prüfbescheinigung und einen Stempel in seinem Fahrzeugschein. Die runde TÜV-Plakette lesen Sie bitte regelmäßig ab, um nicht den nächsten Prüfungstermin zu verpassen.

TÜV Bericht – Was ist noch wichtig?

Dass Fahrzeughalter permanent den TÜV Bericht mitführen müssen, stimmt nicht. Für ihn besteht aber die Pflicht, den Untersuchungsbericht so lange aufzubewahren, bis er einen neuen erhält. Ist der TÜV Bericht verloren, kann ein neuer bei einer Annahmestelle der zuvor aufgesuchten Prüfungsorganisation ohne Weiteres ausgestellt werden. Den TÜV zu überziehen, führt im Übrigen schon nach zwei Monaten zu einem Bußgeld.
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