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Die Hauptuntersuchung zur Wahrung der Verkehrssicherheit

Auto-Werkstatt.de Team
Verfasst von Auto-Werkstatt.de Team
Zuletzt aktualisiert: 11. Februar 2022
Lesedauer: 4 Minuten

Die Hauptuntersuchung dient der Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Fahrzeugen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Welche gesetzlichen Bestimmungen legen die Kernaspekte der Hauptuntersuchung fest? Wie läuft die Untersuchung ab und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Fahrzeughalter? Auto-Werkstatt.de hat die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Um den Verkehr auf Deutschlands Straßen sicherer zu gestalten, wurde 1951 die Hauptuntersuchung, auch HU genannt, von KFZ-Fahrzeugen eingeführt. Diese sollte die Feststellung von Sicherheitsmängeln ermöglichen und davon betroffene Fahrzeuge gegebenenfalls außer Betrieb nehmen. Da diese Untersuchung in der Vergangenheit ausschließlich von den technischen Überwachungsvereinen durchgeführt wurde, hat sich das Kürzel TÜV umgangssprachlich als Bezeichnung für die Hauptuntersuchung etabliert. Zunächst nur in Deutschland vorgenommen, hat sich diese Maßnahme zu Wahrung der Verkehrssicherheit inzwischen in einer Vielzahl von Staaten inner- und außerhalb der EU ebenfalls durchgesetzt.

Der gesetzliche Rahmen für die Hauptuntersuchung

Die rechtliche Grundlage bildet die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO, wobei darin für die Hauptuntersuchung sowohl Fristen als auch Umfang dieser zerlegungsfreien Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung für Fahrzeuge festgelegt wird. Die Zyklen für die HU unterscheiden sich je nach Fahrzeugtyp und -nutzung teils beträchtlich. So müssen Pkws bei Erstzulassung das erste Mal nach 36 Monaten und ab der zweiten HU alle 24 Monate überprüft werden. Taxen und Mietwagen müssen sogar alle 12 Monate für die Untersuchung zu einer entsprechenden Prüfstelle. Eine komplette Auflistung der Zeiträume finden Sie in der Anlage VII der StVZO. Diese richten sich vor allem nach dem zu erwartenden Verschleiß. So werden gerade Taxen besonders stark genutzt, wodurch sich die Lebensdauer der verschiedenen Fahrzeugteile erheblich verkürzt.

Ausnahmen bei den Fristen werden vor allem bei stillgelegten Fahrzeugen und sogenannten Saisonkennzeichen gemacht. Diese sind nicht an den exakten Zeitraum gebunden, der auf der TÜV-Plakette angegeben ist. Jedoch wird HU sofort nach Inbetriebnahme fällig und sollte dann auch unmittelbar erfolgen. Wird dies versäumt, droht ein Bußgeld und ab 4 Monaten Verzug auch Punkte in Flensburg. Um daher bei der Hauptuntersuchung die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben, sollten Sie die Fristen einhalten, die Sie von der TÜV-Plakette ablesen können.

Der Ablauf der Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung umfasst die Überprüfung der verschiedenen Fahrzeugteile auf ihre Funktionstüchtigkeit. Dabei wird das Fahrzeug jedoch nicht auseinandergebaut sondern mithilfe moderner Messgeräte und durch die optische Begutachtung begutachtet. Auch werden mögliche Veränderungen und Modifikationen hinsichtlich deren Wirkung auf die Verkehrssicherheit geprüft. Dies ist vor allem beim Tuning von Fahrzeugen von Bedeutung, weil derartige Veränderungen grundsätzlich durch den TÜV zugelassen werden müssen. Andernfalls darf das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr gefahren werden. Während in der Vergangenheit unabhängig von der Hauptuntersuchung auch eine Abgasuntersuchung durchgeführt werden musste, erfolgt seit 2010 eine Zusammenfassung von HU und AU. Die Gebühren bei der Hauptuntersuchung variieren dabei je nach ausführender Prüfstelle. Festgestellte Mängel werden bei der Untersuchung in 3 Kategorien unterteilt:

  • geringe Mängel (kaputte Glühbirne, leicht beschädigter Rückspiegel, …)
  • erhebliche Mängel (Schiefziehen der Bremsen, abgefahrenes Reifenprofil, …)
  • Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs (defekte Bremsen, defekte Lenkung, …)

Die Konsequenzen reichen hier von einem Reparaturhinweis und der Ausstellung der TÜV Plakette (geringe Mängel) über die Bestellung zu einer Nachuntersuchung (erhebliche Mängel) bis zum Entfernen der HU-Plakette und dem Verbot der Inbetriebnahme des Fahrzeugs im Straßenverkehr (verkehrsunsicher). Die Frist bis zur Nachuntersuchung beträgt 4 Wochen und sollte unbedingt eingehalten werden, da sonst wie beim Überziehen der Fristen zusätzliche Kosten entstehen können. Auch ist es empfehlenswert vor der HU eine Voruntersuchung in einer qualifizierten Autowerkstatt durchführen zu lassen, um mögliche Mängel bereits frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls gleich zu beheben. Die entsprechenden Werkstätten in Ihrer Nähe finden Sie auf Auto-Werkstatt.de. Lassen Sie sich kostenlos Angebote für die nächste HU oder eine entsprechende Voruntersuchung erstellen.

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