Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen dürfen nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Jeder Fahrzeughalter muss sein Auto deshalb in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung unterziehen. Welche Kosten hierfür anfallen, darüber informiert Sie Auto-Werkstatt.de hier.
Der genaue Prüfungsumfang und -ablauf zur Hauptuntersuchung ist in der „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen“ festgelegt. Demnach erfolgt die Hauptuntersuchung durch eine montagefreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung und Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit der Bauteile. Die bestandene Hauptuntersuchung wird durch eine Prüfbescheinigung, einen Stempel im Fahrzeugschein und eine runde HU-Plakette am hinteren Kfz-Kennzeichen nachgewiesen. Daran können Sie auch erkennen, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Die Kosten hierfür erhöhen sich, sollten Sie diesen Termin verpassen.
Untersuchungsintervalle der Hauptuntersuchung
Der Gesetzgeber hat 2012 die weiterentwickelte Hauptuntersuchung in Kraft gesetzt, weshalb der Prüfbericht wesentlich detaillierter ausfällt als früher. So müssen die Prüfer eine Probefahrt mit einer Mindestgeschwindigkeit von acht km/h durchführen und dabei die Funktionstüchtigkeit der elektronischen Sicherheitsassistenten wie Airbags, ABS und ESP während der Hauptuntersuchung feststellen. Die Kosten dafür müssen Sie als Fahrzeughalter selber tragen. Auch zur An- und Ummeldung eines Fahrzeuges muss dieser Prüfbericht vorgelegt werden. Der Gesetzgeber hat für die unterschiedlichen Fahrzeugtypen Untersuchungsintervalle zur Hauptuntersuchung festgelegt:
- PKW bei Erstzulassung: alle 36 Monate
- PKW ab der zweiten Hauptuntersuchung: alle 24 Monate
- Taxen und Mietwagen: alle 12 Monate
- Anhänger bei Erstzulassung bis 750 kg: alle 36 Monate
- Anhänger und Wohnanhänger bis 3,5 t: alle 24 Monate
- Anhänger über 3,5 t: alle 12 Monate
Seit Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung ebenfalls Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sie gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlich festgelegten Abgaswerte einhält und dementsprechend die Umwelt so gering wie möglich belastet. Sie wird zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt und unterliegt somit auch denselben Zeitabständen zur Prüfung.
Hauptuntersuchung: Kosten einzelner Prüforganisationen
Die Hauptuntersuchung nehmen nicht Behörden, sondern ausschließlich staatlich anerkannte Prüforganisationen wie beispielsweise die Dekra, der TÜV, GTÜ oder auch KÜS vor, die einer amtlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen. Die Kosten für die Hautuntersuchung schwanken von Anbieter zu Anbieter zwischen 60 und 110 Euro und sind auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wie die Untersuchung der Zeitschrift „Auto Straßenverkehr“ im Februar 2012 feststellte, lag die Preisdifferenz beispielsweise zwischen dem TÜV Hansa mit 75,40 Euro und dem TÜV Nord mit 89,55 Euro bei 14,15 Euro. Den größten Preisunterschied gab es bei den Prüfstellen der KÜS: Je nach Station mussten zwischen 79 und 101 Euro gezahlt werden. Preisstabiler zeigten sich die Prüfstellen der Dekra und der GTÜ für die Hauptuntersuchung; hier lagen die Kosten zwischen 85 und 92 Euro beziehungsweise zwischen 89 und 94 Euro.
Hauptuntersuchung versäumt? Zusätzliche Kosten als Strafe
Grundsätzlich soll die Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge nicht überzogen werden. Wird der Vorführtermin jedoch um mehr als zwei Monate überschritten, ist die Hauptuntersuchung um eine Ergänzungsuntersuchung zu erweitern. Die Gebühren der Hauptuntersuchung werden dabei aufgrund des Mehraufwandes der vertieften Untersuchung um 20 Prozent erhöht. Bei der nachgeholten Hauptuntersuchung fallen zusätzlich Kosten zwischen 5,56 und 8,70 Euro an. Außerdem werden folgende Strafen bei der Überschreitung fällig:
- Überziehung von 2 bis 4 Monaten: 15 Euro
- Überschreitung von bis zu 8 Monaten: 25 Euro
- Überziehung von mehr 8 Monaten: 40 Euro Bußgeld und 2 Punkte in der Verkehrssünderkartei
Seit 1. Juli 2012 wird nach Überziehen der Fälligkeit grundsätzlich nicht mehr rückdatiert. Fahrzeuge, die mehr als zwei Monate verspätet zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden, erhalten wieder die volle Frist. Die nächste Hauptuntersuchung ist somit grundsätzlich 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin fällig.