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Warum Sie im Rahmen Ihrer Hauptuntersuchung die Fristen einhalten sollten!

Auto-Werkstatt.de Team
Verfasst von Auto-Werkstatt.de Team
Zuletzt aktualisiert: 28. März 2019
Lesedauer: 3 Minuten
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Während es in der Vergangenheit kein großes Problem für Fahrzeugbesitzer war, die für die Hauptuntersuchung geltenden Fristen zu überziehen, wird eine Versäumnis seit 2012 mit einer Geldbuße belegt. Wir informieren Sie über geltende HU-Fristen und den Wegfall der Rückdatierung!

Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung ist für alle Fahrzeughalter verbindlich und fristgerecht einzuhalten. Bis zum 01. Juli 2012 war es möglich, versäumte Termine beim TÜV zeitnah nachzuholen und die Plakette entsprechend rückdatieren zu lassen; nun fällt diese Freiheit jedoch weg. Wer nicht spätestens 24 Monate nach seiner letzten Hauptuntersuchung erneut zur Prüfung, beispielsweise bei der Dekra oder beim TÜV, geht, muss – in Relation zu der vorliegenden Versäumnis – mit einem Bußgeld und sogar Punkten in Flensburg rechnen. Auto-Werkstatt.de informiert Sie im Folgenden über die gängigen Fristen, Strafen und gesetzlichen Neuregelungen für Autofahrer und sagt, warum Sie Ihre Hauptuntersuchungs-Fristen nicht versäumen sollten!

Hauptuntersuchung: Fristen, Bußgelder und weitere Neuregelungen

Wenn Sie für Ihre Hauptuntersuchung die Fristen versäumen, sehen Sie sich seit Sommer 2012 mit folgenden Strafen konfrontiert:

  • Bei einer Versäumnis bis zu zwei Monaten wird die überfällige Hauptuntersuchung mit einem Kostenaufschlag über 20 Prozent belegt.
  • Bei zwei bis vier Monaten wird zusätzlich ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro fällig.
  • Wer seine Hauptuntersuchung bis zu acht Monate und länger überzieht, der muss 25 Euro bezahlen und erhält zusätzlich zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.

Eine Rückdatierung ist somit nicht mehr möglich. Es ist daher verbindlich, spätestens 24 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung (beziehungsweise 36 Monate nach der ersten) sein Fahrzeug erneut auf Technik, Karosserie und Bedienbarkeit untersuchen zu lassen.

UNSER TIPP:
Weiterführende Informationen zu der Hauptuntersuchung, etwaigen Fristen und besonderen Vorschriften bei Motorrädern erhalten Sie an dieser Stelle!

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Damit Sie für Ihre Hauptuntersuchung die Fristen nicht mehr versäumen, sollten Sie sich schon bei Zeiten auf die Suche nach einer geeigneten Autowerkstatt machen. Auf Auto-Werkstatt.de haben Sie die exklusive Möglichkeit, kostenlos und unverbindlich Werkstätten aus Ihrer Umgebung zu kontaktieren! Füllen Sie hierzu einfach unser benutzerfreundliches Onlineformular aus und holen Sie bis zu drei Angebote ein! Der direkte Kostenvergleich lohnt sich im Falle der Hauptuntersuchung, da die Preise der Überprüfung je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen können. Je nach Prüfungsorganisation und Bundesland können sich Preise zwischen 40 bis 100 Euro ergeben, was bei einer Untersuchung von gerade einmal 15 Minuten kein unbedeutender Faktor sein sollte. Über die Kosten von DEKRA, GTÜ, KÜS und TÜV können und sollten Sie sich zudem auch im Internet informieren!

Fazit

Seit Juni 2012 ist es nicht mehr möglich, im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden Hauptuntersuchung diese nach versäumter Frist rückdatieren zu lassen. Wer als Autobesitzer nicht spätestens 24 Monate nach der letzten Untersuchung beim TÜV war, muss – je nach Anzahl der versäumten Monate – mit einem Bußgeld zwischen 15 bis 40 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen.

Über unsere*n Autor*in
Auto-Werkstatt.de Team
Auto-Werkstatt.de ist das Branchenverzeichnis für Kfz-Werkstätte und Kfz-Mechatroniker. Die Redaktion von Auto-Werkstatt.de erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Themen rund ums Auto.