Während es in der Vergangenheit kein großes Problem für Fahrzeugbesitzer war, die für die Hauptuntersuchung geltenden Fristen zu überziehen, wird eine Versäumnis seit 2012 mit einer Geldbuße belegt. Wir informieren Sie über geltende HU-Fristen und den Wegfall der Rückdatierung!
Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung ist für alle Fahrzeughalter verbindlich und fristgerecht einzuhalten. Bis zum 01. Juli 2012 war es möglich, versäumte Termine beim TÜV zeitnah nachzuholen und die Plakette entsprechend rückdatieren zu lassen; nun fällt diese Freiheit jedoch weg. Wer nicht spätestens 24 Monate nach seiner letzten Hauptuntersuchung erneut zur Prüfung, beispielsweise bei der Dekra oder beim TÜV, geht, muss – in Relation zu der vorliegenden Versäumnis – mit einem Bußgeld und sogar Punkten in Flensburg rechnen. Auto-Werkstatt.de informiert Sie im Folgenden über die gängigen Fristen, Strafen und gesetzlichen Neuregelungen für Autofahrer und sagt, warum Sie Ihre Hauptuntersuchungs-Fristen nicht versäumen sollten!
Hauptuntersuchung: Fristen, Bußgelder und weitere Neuregelungen
Wenn Sie für Ihre Hauptuntersuchung die Fristen versäumen, sehen Sie sich seit Sommer 2012 mit folgenden Strafen konfrontiert:
- Bei einer Versäumnis bis zu zwei Monaten wird die überfällige Hauptuntersuchung mit einem Kostenaufschlag über 20 Prozent belegt.
- Bei zwei bis vier Monaten wird zusätzlich ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro fällig.
- Wer seine Hauptuntersuchung bis zu acht Monate und länger überzieht, der muss 25 Euro bezahlen und erhält zusätzlich zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.
Eine Rückdatierung ist somit nicht mehr möglich. Es ist daher verbindlich, spätestens 24 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung (beziehungsweise 36 Monate nach der ersten) sein Fahrzeug erneut auf Technik, Karosserie und Bedienbarkeit untersuchen zu lassen.
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Damit Sie für Ihre Hauptuntersuchung die Fristen nicht mehr versäumen, sollten Sie sich schon bei Zeiten auf die Suche nach einer geeigneten Autowerkstatt machen. Auf Auto-Werkstatt.de haben Sie die exklusive Möglichkeit, kostenlos und unverbindlich Werkstätten aus Ihrer Umgebung zu kontaktieren! Füllen Sie hierzu einfach unser benutzerfreundliches Onlineformular aus und holen Sie bis zu drei Angebote ein! Der direkte Kostenvergleich lohnt sich im Falle der Hauptuntersuchung, da die Preise der Überprüfung je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen können. Je nach Prüfungsorganisation und Bundesland können sich Preise zwischen 40 bis 100 Euro ergeben, was bei einer Untersuchung von gerade einmal 15 Minuten kein unbedeutender Faktor sein sollte. Über die Kosten von DEKRA, GTÜ, KÜS und TÜV können und sollten Sie sich zudem auch im Internet informieren!