Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung beinhaltet unterschiedliche Prüfungen und dient in erster Linie der Feststellung der Verkehrssicherheit eines Kraftfahrzeugs. Welchen Kosten Sie bei einer Dekra-Hauptuntersuchung erwarten, lesen Sie im folgenden Artikel!
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU) wird ein Kraftfahrzeug auf seine Funktions- und Verkehrstüchtigkeit überprüft. Sie dient dazu, Sicherheitsmängel zu beheben, und muss deshalb regelmäßig von amtlich akkreditierten Prüforganisationen wie beispielsweise der Dekra durchgeführt werden. Wird die HU bestanden, kann das durch eine auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen befindliche Prüfplakette nachgewiesen werden. Diese gibt zudem das Jahr sowie den Monat an, in dem das Fahrzeug erneut einer Untersuchung unterzogen werden muss. Erfahren Sie im folgenden Überblickartikel, welche Punkte die Dekra-Hauptuntersuchung beinhaltet, wie die Fristen festgelegt sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist!
Die Inhalte der Dekra-Hauptuntersuchung
Die Dekra-Hauptuntersuchung geschieht im Allgemeinen ohne Montagearbeiten. Als Richtlinie gilt die Anlage VIIIa StVZO (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2), wobei die folgenden Punkte geprüft werden:
- Brems- und Lenkanlage
- lichttechnische Einrichtungen
- Achsen, Räder, Reifen sowie Aufhängungen
- Fahrgestell und Rahmen
- Aufbau sowie daran befestigte Teile
- Umweltbelastung
- Sichtverhältnisse
- zusätzliche Ausstattung
- Identifizierbarkeit des Fahrzeugs
Sollten geringe Mängel festgestellt werden, wird eine Prüfplakette erst dann ausgestellt, wenn diese fachgerecht beseitigt wurden. Sind erhebliche Mängel vorhanden, ist eine Nachprüfung erforderlich. Im schlimmsten Fall wird das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft und Sie dürfen damit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Die HU-Plakette wird dann entfernt.
Kosten und Fristen für die Dekra-Hauptuntersuchung
Abhängig vom Bundesland können die Preise für die Dekra-Hauptuntersuchung leicht voneinander abweichen. In der Regel liegen sie für Pkws zwischen 77 und 90 Euro und bei Krafträdern bewegen sie sich zwischen 55 und 65 Euro. Zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie die vorgeschriebenen Prüffristen um bis zu vier Monate überschreiten. Das dann auf Sie zukommende Bußgeld beträgt 40 Euro. Höher fallen die Kosten aus, wenn die Frist von vier bis zu acht Monaten überzogen wurde. Die Konsequenzen sind dann 60 Euro sowie ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Wenn die Untersuchung mehr als acht Monate zurückliegt, kostet das einen Punkt und 75 Euro.
Fahrzeugart Erste Untersuchung Folgende Untersuchungen Kosten Pkw nach 36 Monaten alle 24 Monate 77,00 bis 90,00 Euro Motorräder nach 24 Monaten alle 24 Monate 55,00 bis 65,00 Euro