Sie ist nicht nur Pflicht bei Personen-, Lastkraftwagen und Nutzfahrzeugen: Die Abgasuntersuchung! Beim Motorrad muss Sie ebenfalls in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, um einen schadstoffarmen Verbrauch zu gewährleisten. Erfahren Sie alles Wichtige über zu prüfende Fahrzeugtypen, Prüfintervalle und Gebühren auf Auto-Werkstatt.de!
Die Abgasuntersuchung von Motorrädern meint in der korrekten Bezeichnung die Abgasuntersuchung von Krafträdern (AUK). Diese ist am 01.04.2006 eingeführt worden und wird entsprechend §29 der StVZO mit der Hauptuntersuchung zusammen durchgeführt. Grundsätzlich muss solch eine Haupt- und Abgasuntersuchung von Motorrädern beziehungsweise Krafträdern alle 24 Monate durchgeführt werden. Dies gilt für jedes Fahrzeug, welches die Voraussetzungen für die Durchführung einer Abgasuntersuchung erfüllt (mehr dazu im folgenden Abschnitt). Besteht ein Motorrad die Untersuchungen nicht, so wird es als nicht verkehrstüchtig eingestuft und dementsprechend nicht für den weiterführenden Straßenverkehr zugelassen. Ist dies der Fall, so wird vom Prüfer eine Frist ausgegeben, binnen welcher die Behebung der Mängel durchzuführen ist. Erst dann darf das Motorrad zu einer erneuten Hauptuntersuchung angemeldet werden. Dabei ist zu beachten, dass die Gebühren der Prüfungsstelle noch einmal zu verrichten sind! Sobald alle Untersuchungen bestanden sind, wird eine HU-Plakette an das Nummernschild des Kraftrades befestigt, welche auch die bestandene Abgasuntersuchung nachweist.
Abgasuntersuchung beim Motorrad: Welche Fahrzeuge müssen geprüft werden?
Eine Abgasuntersuchung des Motorrads muss nicht bei jedem Fahrzeug-Typ durchgeführt werden. Zur Prüfung verpflichtet sind:
- Krafträder mit einem Fremdzündungsmotor, der einen Hubraum von mehr als 50 cm² oder eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometer pro Stunde erbringt
- Quads und dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leermasse von maximal 400 Kilogramm.
Nach den Richtlinien für eine Abgasuntersuchung von Motorrädern sind folgende Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeug-Typen von einer Untersuchung ausgenommen:
- Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1989 zugelassen worden sind
- Motorräder mit Dieselmotor
Dieselmotorräder werden derzeit von keinem Großhersteller seriell produziert, lediglich vereinzelte Kleinhersteller bieten solche Modelle an. Auch individuell hergestellte Dieselmotorräder fallen in diese Kategorie und müssen keine Abgasuntersuchung unterzogen werden.
- Kleinkrafträder
Als Kleinkrafträder werden alle Fahrzeuge bezeichnet, die weniger als 50 cm² Hubraum oder 4 KW Motorleistung besitzen, dementsprechend also auch die umgangssprachlich Mofas oder Mopeds genannten Fahrzeugtypen.
Das Verfahren zur Abgasuntersuchung am Motorrad
Bei der Abgasuntersuchung am Motorrad werden folgende Komponenten untersucht:
- die Temperatur des Motors
- die Motordrehzahl
- die Kohlenmonoxid-Konzentration im Abgas
- die Gemischaufbereitung
Damit das Motorrad die Abgasuntersuchung besteht, gibt es verschiedene Messwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Dabei kann der Motorrad-Hersteller die Grenzwerte selbst festlegen. Sofern jedoch keine Grenzwerte angegeben sind, gilt es, die allgemein vorgeschriebenen Werte für Krafträder einzuhalten:
- 0,3 VOL% Kohlenmonoxid-Konzentration bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator: Der Test wird im Leerlauf durchgeführt. Es wird erst dann gemessen, wenn die Motordrehzahl einen Wert zwischen 2000 und 3000 erreicht.
- 4,5 VOL% Kohlenmonoxid-Konzentration bei Fahrzeugen, die entweder keinen oder einen ungeregelten Katalysator besitzen
Bei einer Abgasuntersuchung des Motorrads wird eine Sonde in den Auspuff eingeführt, die die Konzentration der produzierten Schadstoffe messen soll. Dabei ist es zwingend erforderlich, die Sonde mindestens 30 Zentimeter in den Auspuff zu schieben. Anderenfalls kommt es zu einer Vermischung von Frischluft und Abgasen, was die Werte verfälschen kann. Sofern es nicht machbar ist, die Sonde in voller Länge einzuführen (beispielsweise wenn der Auspuff zu kurz ist), wird mittels eines Rohrs der Auspuff verlängert. In dieser Auspuff-Verlängerung wird nun die Sonde eingeschoben und die fachgerechte Messung durch den Fachmann vorgenommen.
Gebühren einer Abgasuntersuchung des Motorrads
Die AU des Motorrads kann grundsätzlich von verschiedenen Einrichtungen durchgeführt werden:
- Dekra
- GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung)
- TÜV (Technischer Überwachungsverein)
- KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger)
- freie Werkstätten
- Autohäuser
Dabei unterscheiden sich sowohl die Preise der verschiedenen Einrichtung als auch die der Bundesländer untereinander. Grob können die Gebühren zwar zwischen 40 und 60 Euro eingeschätzt werden; für einen genauen Überblick empfiehlt es sich jedoch, die Kosten einer anstehenden Abgasuntersuchung bei der jeweiligen Prüfstelle zu erfragen und zu vergleichen.