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AU-Plakette abgeschafft – Was ändert sich?

Auto-Werkstatt.de Team
Verfasst von Auto-Werkstatt.de Team
Zuletzt aktualisiert: 28. März 2019
Lesedauer: 4 Minuten
Die AU-Plakette wurde mit der entsprechenden Monatszahl der nächsten fälligen Abgasuntersuchung auf dem vorderen Kennzeichen angebracht. Seit dem 01.01.2010 wird diese jedoch nicht mehr verwendet. © Auto-Werkstatt.de

Seit dem 01.01.2010 wird sie nicht mehr verwendet: die AU-Plakette. Dies ist jedoch nicht die einzige Änderung im Bereich der Kfz-Haupt- und Abgasuntersuchung. Welche Neuerungen Sie kennen müssen und warum die AU-Plakette überhaupt abgeschafft worden ist, erfahren Sie auf Auto-Werkstatt.de.

Inhaltsverzeichnis
  1. Änderungen
  2. Nachweis
  3. Fazit
AU Plakette

Die AU-Plakette wurde mit der entsprechenden Monatszahl der nächsten fälligen Abgasuntersuchung auf dem vorderen Kennzeichen angebracht. Seit dem 01.01.2010 wird diese jedoch nicht mehr verwendet. © Auto-Werkstatt.de

Die AU-Plakette, die bis zum 01.01.2010 verwendet wurde, diente dem Nachweis der ordnungsgemäß durchgeführten Abgasuntersuchung. Die Plakette wurde aus diesem Grund gut sichtbar auf das vordere Kennzeichen des Fahrzeugs geklebt. Zeitgleich mit der Aufhebung der AU-Plakette wurde die Abgasprüfung mit der Hauptuntersuchung zusammengelegt, sodass diese in Zukunft in einem Zug durchgeführt werden. Dies begründet sich darin, dass zum einen beide Prüfverfahren in gleich festgeschriebenen Zeitintervallen durchzuführen sind. Zum anderen sind auch beide Prüfungen ausschlaggebend für die mögliche Weiterführung des Fahrzeugs: Besteht das Fahrzeug eine der beiden Untersuchungen nicht, so wird dieses als nicht verkehrstüchtig eingestuft und darf im Straßenverkehr nicht mehr geführt werden. Allerdings wird bei einer nicht bestandenen Prüfung die Möglichkeit gewährt, das Fahrzeug auf den geforderten Standard zu bringen und zu einer erneuten Prüfung anzumelden. Dabei gelten detailliert vorgegebene Fristen.

Wegfall der AU-Plakette: Alle Änderungen auf einen Blick

Neben der Aufhebung der AU-Plakette sind noch weitere Änderungen in Kraft getreten, die die Abgasuntersuchung neu gestalten. Dazu gehört beispielsweise die neue Bezeichnung „Umweltverträglichkeitsprüfung“, welche die frühere Bezeichnung „Abgasuntersuchung“ ersetzt hat. Zudem müssen Fahrzeuge, die bestimmte Kriterien erfüllen, seit 2006 nicht mehr aktiv einer Abgasuntersuchung unterzogen werden. Das heißt: es wird lediglich eine Sichtprüfung der betreffenden Abgaselemente durchgeführt, da die technische Überwachung bereits vom Auto übernommen wird. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Das Fahrzeug muss nach dem 01.01.2003 (Diesel-Fahrzeuge nach dem 01.01.2006) zugelassen worden sein.
  • Zudem muss es über eine On-Board-Diagnose verfügen. Das heißt, dass durch eine spezielle technische Einrichtung im Fahrzeug alle Elemente permanent überprüft werden, die für das Abgas relevant sind.
  • Ein Prüfbereitschaftstest der für das Abgas verantwortlichen Bauelemente muss durchgeführt worden sein. Der Kfz-Mechatroniker kann anhand der Auslesung des Prüfbereitschaftstests feststellen, ob alle Elemente noch fachgerecht und nach Vorgabe arbeiten.

Alle Fahrzeuge, die auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllen, werden auf die herkömmliche Weise einer Abgasuntersuchung unterzogen: Bei dieser Prüfmethode wird eine Sonde in den Ausgang des Auspuffs eingeführt und die Abgaswerte gemessen; die Abgasuntersuchung bei Motorrädern funktioniert nach demselben Prinzip. Sobald das Fahrzeug die vorgeschriebene Prüfung bestanden hat, wird die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen befestigt. Der Platz der vorderen AU-Plakette bleibt dabei frei und wird gegebenenfalls einer Schönheitsreparatur unterzogen, sofern die Entfernung Spuren hinterlassen hat: Dies geschieht, indem sogenannte Reparaturplaketten auf die betreffende Stelle geklebt werden.

UNSER TIPP:
Die Intervalle der Hauptuntersuchung können sich je nach Fahrzeugtyp deutlich unterscheiden. Nähere Informationen zu den Prüfintervallen erfahren Sie hier.

AU-Plakette: Was gilt als nun Nachweis?

Auch nachdem die AU-Plakette als Nachweis der erfolgten Abgasprüfung abgeschafft wurde, ist die Abgasuntersuchung weiterhin nachzuweisen. Aus diesem Grund stellt der Fachmann bei einer bereits bestandenen Abgasprüfung beziehungsweise einer Hauptuntersuchung eine Bescheinigung in Form eines Ausdruckes oder eines handschriftlichen Protokolls aus, die die Durchführung verbindlich bestätigt. Der erhaltene Nachweis muss sorgfältig aufbewahrt werden; allerdings ist es nicht erforderlich, diesen permanent mitzuführen. Dies begründet sich darin, dass durch die Zusammenlegung die hintere Plakette am Fahrzeug von einer bereits bestandenen Prüfung zeugt.

Fazit

Auch mit dem Wegfall der AU-Plakette durch die Zusammenführung von Haupt- und Abgasuntersuchung bleibt die Nachweispflicht der Abgasuntersuchung für den Fahrzeughalter bestehen! Allerdings ist diese bereits durch die Anbringung einer HU-Plakette gegeben. Dennoch wird nach einer erfolgten Prüfung ein entsprechender Ausdruck bzw. ein handschriftliches Protokoll ausgestellt, welches als anerkannten Nachweis dient. Er muss befugten Personen, wie Polizisten, auf Verlangen ausgehändigt werden, allerdings ist eine permanente Mitführung nicht notwendig.

Über unsere*n Autor*in
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Auto-Werkstatt.de ist das Branchenverzeichnis für Kfz-Werkstätte und Kfz-Mechatroniker. Die Redaktion von Auto-Werkstatt.de erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Themen rund ums Auto.