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Abgasuntersuchung – Eine regelmäßige Pflicht!

Auto-Werkstatt.de Team
Verfasst von Auto-Werkstatt.de Team
Zuletzt aktualisiert: 21. April 2021
Lesedauer: 6 Minuten
AU-Plaketten (links im Bild) wurden früher am vorderen Kennzeichen befestigt. Mit der Zusammenführung von Haupt- und Abgasuntersuchung wird lediglich die HU-Plakette (rechts) auf das hintere Kennzeichen des Fahrzeugs geklebt. © Auto-Werkstatt.de

Die Haupt- und Abgasuntersuchung beziehungsweise der TÜV sind Pflicht für jedes Fahrzeug und müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Die früher separat gehandelte Abgasuntersuchung ist seit Januar 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird nun stets mit dieser zusammen durchgeführt.

Abgasuntersuchung
AU-Plaketten (links im Bild) wurden früher am vorderen Kennzeichen befestigt. Mit der Zusammenführung von Haupt- und Abgasuntersuchung wird lediglich die HU-Plakette (rechts) auf das hintere Kennzeichen des Fahrzeugs geklebt. © Auto-Werkstatt.de

Im Zuge der Abgasuntersuchung soll allgemein der Schadstoffausstoß von Fahrzeugen gemessen werden. Damit dies für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs gewährleistet werden kann, wird eine Abgasuntersuchung in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Dabei gibt es festgeschriebene Werte für alle Fahrzeugtypen, die für ein Bestehen der Prüfung nicht überschritten werden dürfen. Bei Abgaswerten innerhalb des gesetzlichen Rahmens wurde bis zum Jahr 2010 die bekannte Abgasplakette als Nachweis auf das vordere Kennzeichen geklebt. Seit der Zusammenführung von Haupt- und Abgasuntersuchung ist dies jedoch Vergangenheit: Seitdem wird zur Kennzeichnung beider bestandenen Untersuchungen nur noch eine gemeinsame Plakette verwendet.

Wann muss eine Abgasuntersuchung durchgeführt werden?

Jedes Fahrzeug, das den Richtlinien der StVZO § 47a (Abgasuntersuchung (AU)) entspricht, muss einer Abgasuntersuchung und dementsprechend auch einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Folgende Fahrzeuge sind jedoch von der Abgasuntersuchung ausgenommen:

  • Fremdzündungsmotoren (Otto-Motoren)

Sofern ein Fahrzeug mit einem Fremdzündungsmotor ausgestattet ist, weniger als vier Räder besitzt und zudem unter 400 Kilogramm wiegt, ist keine Abgasuntersuchung erforderlich. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, die weniger als 50 Kilometer pro Stunde fahren oder vor dem 01.07.1969 erstmals zugelassen wurden.

  • Kompressionszündungsmotoren (Diesel-Motoren)

Bei Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotoren gilt ebenfalls: wenn es weniger als vier Räder besitzt und unter 400 Kilogramm wiegt, ist keine Abgasuntersuchung erforderlich. Dies trifft auch auf Fahrzeuge mit solchem Motor und mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde oder einer Zulassung vor dem 01.01.1977 zu.

  • Leichtkrafträder mit vier Rädern
  • Land- und Forstwirtschaftliche Maschinen
  • Arbeitsmaschinen und Stapler
  • Oldtimer

Eine Abgasuntersuchung bei Oldtimern ist nicht vorgeschrieben, sofern diese Fahrzeuge vor dem 01.07.1969 zugelassen oder gebaut wurden. Sie dürfen weiterhin auch ohne Plakette in Umweltzonen gefahren werden.
Die Zeitintervalle einer anstehenden Abgasuntersuchung müssen grundsätzlich eingehalten werden, da es sonst zu einer Bußgeldverhängung bis hin zur Vergabe von Punkten im Flensburger Zentralregister kommen kann. Um dabei die genauen Fristen für Abgasprüfungen zu kennen, gelten folgende Regeln:

  • Bei neuen Wohnwagen oder Pkws muss erst nach drei Jahren eine Abgasuntersuchung durchgeführt werden. Nach Ablauf dieser Zeit ist ein zwei-Jahres-Rhythmus einzuhalten.
  • Fahrzeuge mit Maximalgewicht von 3,5 Tonnen (und mindestens vier Rädern) müssen regulär nach Ablauf von 24 Monaten einer Hauptuntersuchung unterzogen werden.
  • Bei Fahrzeugen, die das Gewicht von 3,5 Tonnen übersteigen, sowie bei Taxis und Mietwagen müssen alle 12 Monate eine Haupt- und Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
  • Die Abgasuntersuchung von motorisierten Krafträdern sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge und auch Quads muss alle 12 Monate durchgeführt werden.

Abgasuntersuchung: Die Durchführung

Vor Einführung der neuen Regelung wurden alle Fahrzeuge auf herkömmliche Weise geprüft: Eine Sonde wurde in den Auspuff des Autos geschoben und so der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs während der Fahrt und im Leerlauf gemessen. Um den Schadstoffausstoß an Fahrzeugen mit Otto-Motor zu bestimmen, gibt es seit dem 01.12.2008 eine neue Regelung der Prüfung. Diese besagt seither, dass es nicht mehr nötig ist, bei jedem Fahrzeug eine Abgasuntersuchung durchzuführen. Dabei kommt es auf das Zulassungsdatum und der technischen Ausstattung des Fahrzeugs an. So gibt es verschiedene Voraussetzungen, die ein Fahrzeug erfüllen muss, damit eine Abgasprüfung nicht mehr durchgeführt werden muss:
Das Fahrzeug wurde nach dem 01.01.2003 zugelassen. Bei Diesel-Fahrzeugen gilt die Zulassung nach dem 01.01.2006.
Es besitzt außerdem eine sogenannte On-Board-Diagnose: Diese überwacht alle Abgassysteme während der Fahrt. Treten bei der Messung Fehler auf oder wird ein bestimmter Schadstoffwert überschritten, so wird dies dem Fahrer über entsprechende Kontrollleuchten im Fahrer-Cockpit mitgeteilt.
Der sogenannte Readiness-Code ist gesetzt. Dieser kann auch als Prüfbereitschaftstest bezeichnet werden und überwacht alle Bauelemente, die für die Überwachung der Abgaswerte relevant sind. Er wird benötigt, da nicht alle Elemente gleichzeitig unter jeder Betriebs- und Fahrbedingung überwacht werden können.

ACHTUNG:
Wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug längere Zeit im Ausland befinden und in dieser Zeit der TÜV Ihres Fahrzeugs abläuft, kann das für Sie unter Umständen problematisch werden! Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des ADAC.

Die Abgasuntersuchung bei Diesel-Motoren erfolgt genauso wie bei Otto-Motoren. Zwar können diese auch mit einer On-Board-Diagnose ausgestattet sein, allerdings wird hier nur der Ruß im Abgas gemessen und dementsprechend lediglich die Trübung kontrolliert.

Die Grenzwerte

Fahrzeuge, die die Abgasuntersuchung nicht bestehen, haben erhöhte Abgaswerte. Grundsätzlich gibt es gesetzlich vorgeschriebene Maximalwerte für jeden Fahrzeugtyp, die es einzuhalten gilt. Entscheidet sich der Fahrzeug-Hersteller allerdings dazu, bei ihren Fahrzeugen den maximalen Schadstoffausstoß-Wert selbst festzulegen, gilt es, eben diesen einzuhalten. Kfz-Mechaniker können mittels einer umfangreichen Datenbank die erforderlichen Werte für eine Abgasuntersuchung abrufen und das Fahrzeug dementsprechend auf die Ist-Werte testen.

Abgasuntersuchung: Kosten-Faktor

Die Kosten einer Abgasuntersuchung sind auf der Rechnung neben den Kosten der Hauptuntersuchung aufgeführt. Dabei kann sich die Höhe grundsätzlich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Auch kommt es dabei auf den Fahrzeug-Typ an (Pkw, Lkw, Motorrad). Die Kosten für die Abgasuntersuchung eines Pkws können grundsätzlich jedoch grob zwischen 60 und 100 Euro kalkuliert werden.

Fazit

Eine Abgasuntersuchung ist zusammen mit dem eigentlichen TÜV für die meisten Fahrzeuge Pflicht. Sobald Sie die für Ihr Fahrzeug geltenden Fristen nicht einhalten, können Bußgelder oder sogar Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister verhängt werden. Falls Ihr Fahrzeug nicht die Voraussetzungen erfüllt, um nicht mehr geprüft zu werden, und Sie sich nicht sicher sind, ob sich die Abgaswerte Ihres Fahrzeugs im ordnungsgemäßen Rahmen befinden, können Sie vor anstehender Haupt- und Abgasuntersuchung bereits einen Fachmann mit der Kontrolle beauftragen. Dieser kann Ihnen genau mitteilen, ob sich die Abgaswerte im gesetzlichen Rahmen befinden oder nicht. So können Sie im Falle einer Grenzwert-Überschreitung schnell handeln, denn sobald diese erst einmal überschritten sind, wird das Fahrzeug nicht als verkehrstüchtig eingestuft und muss dementsprechend zu einer erneuten Haupt- und Abgasuntersuchung vorgezeigt werden. Da für jede Wiederholung der Prüfung ein Pauschalpreis (die Höhe ist dabei bundeslandabhängig) zu entrichten ist, kommen diese Kosten bei Nichtbestehen des Fahrzeugs erneut auf Sie zu.

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