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Reifen / Felgen

Die Winterreifenpflicht ist eine allgemeine Verhaltensvorschrift

Auto-Werkstatt.de Team
Verfasst von Auto-Werkstatt.de Team
Zuletzt aktualisiert: 28. März 2019
Lesedauer: 4 Minuten
Die Winterreifenpflicht dient der Sicherung des Straßenverkehrs bei ungünstigen Witterungsverhältnissen während der kalten Jahreszeit. © Auto-Werkstatt.de

Zwar verpflichtet der Gesetzgeber einen Fahrzeughalter situationsbedingt zur Benutzung von M+S Reifen (Winterreifen), doch gibt es kein festgesetztes Datum. Was Sie dennoch in Sachen Winterreifenpflicht wissen sollten, erfahren Sie im Folgenden auf Auto-Werkstatt.de.

Inhaltsverzeichnis
  1. Beispiele
  2. Vorsorge
  3. Fazit
Winterreifenpflicht

Die Winterreifenpflicht dient der Sicherung des Straßenverkehrs bei ungünstigen Witterungsverhältnissen während der kalten Jahreszeit. © Auto-Werkstatt.de

Die Winterreifenpflicht in Deutschland gilt für jeden Fahrzeughalter und -benutzer auf dem nationalen Straßennetz. Das schließt sämtliche angrenzenden Länder und Nationen darüber hinaus mit ein. Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen auf deutschen Straßen fährt und keine Winterreifen benutzt, dem drohen Bußgelder in Höhe von 60 EUR. Wird eine enorme Verkehrsbehinderung verursacht, kostet es sogar 80 EUR und es gibt einen Punkt in Flensburg. Riskiert man zusätzlich die Gefährdung Anderer, sind die Bußgelder je nach Situation höher und kosten bis zu 140 EUR; zusätzlich gibt es einen Eintrag im Flensburger Zentralverkehrsregister. In besonderen Fällen kann ein Verfahren einer Ordnungswidrigkeit angehängt werden.

Jedoch gibt es keinen festgesetzten Zeitraum, in dem man zur Benutzung von Winterreifen verpflichtet ist. Richtig ist, dass es bei winterlichen Verhältnissen verboten ist, mit Sommerreifen zu fahren. Ganzjahres- und Winterreifen sind das ganze Jahr über erlaubt.

Das Gesetz lässt dem Fahrzeugführer die Wahl, ab wann die Benutzung von Winterreifen wirklich nötig ist und seine Bereifung situativ an das Wetter anzupassen. Der Gesetzgeber sieht jedoch per Gesetz in der Straßenverkehrsordnung (StVO § 2 Abs. 3a) vor, bei Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte sowie Glatteis solche Reifen zu verwenden, die den in der aktuellen Version 2005/11/EG Vorschriften genügen (M+S Reifen).

UPDATE:

Seit dem 01.01.2018 gelten neue Regelungen:

Ab sofort werden neue Winterreifen mit dem neuen „Alpine“-Symbol gekennzeichnet, sofern sie festgesetzte Mindestqualitäten beim Schneebremstest erfüllen. Bereits hergestellte Reifen mit dem M+S-Symbol dürfen nur noch bis zum 30. September 2024 verkauft werden. Diese Übergangsphase gilt auch für Verbraucher, die demnach ihre Winterreifen nicht sofort gegen neue austauschen müssen. Nach dem 30. September 2024 erfüllen nur noch Winterreifen mit dem „Alpine“-Symbol die Vorgaben der Winterreifenpflicht.

Mehr dazu lesen Sie auf der Website des ADAC.

Die Winterreifenpflicht liegt in eigenem Ermessen

Beispiel 1 und 2 machen es deutlich: Der Fahrzeugführer hat die Wahl sich auf alle Eventualitäten des Wetters einzustellen. Ist man vorbereitet und terminiert den Reifenwechsel geschickt, bleiben hohe Geldstrafen aus. Man sollte aber nicht außer Acht lassen, dass das Gesetz auch einen verfrühten Wintereinbruch berücksichtigt.

Beispiel 1:
Es ist Dezember. Es hat bis dato noch nicht geschneit und die Temperaturen liegen noch über dem Gefrierpunkt. Zu diesen Wetterbedingungen – auch wenn sie unrealistisch erscheinen – greift keine Winterreifenpflicht.

Beispiel 2:
Es ist Dezember. Es hat zwar bis dahin noch nicht geschneit, jedoch fallen die Temperaturen während der Fahrt bis weit unter null und man gerät in einen Schneesturm. Gerät man nun in eine Verkehrskontrolle, wird zu Recht ein Bußgeld verhängt.

Winterreifenpflicht heißt intelligente Vorsorge

Die in den EG-Vorschriften aufgeführten Winterreifen berücksichtigen auch Ganzjahresreifen. Nur sollte man darauf achten, dass die Eigenen dieser Norm entsprechen. Ebenso sollte man regelmäßig die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1.6 mm kontrollieren. Der ADAC empfiehlt sogar eine unverbindliche Profiltiefe von 4.0 mm, um einen optimalen Schutz und genügend Fahrzeugkontrolle zu garantieren. Der Reifendruck für Winterreifen variiert je nach Gewicht des Fahrzeugs. Er liegt je nach Belastung bei circa 2,3 bar vorne und 2,5 hinten. Man beachte: 0,2 bar an Druckverlust verursacht 1% höheren Spritverbrauch und führt zu höherem Verschleiß des Profils.

Fazit

Man kann also sagen, dass die gesetzliche Regelung für die Winterreifenpflicht intelligent geregelt ist und dem Fahrzeughalter genügend Freiraum lässt, selbst zu entscheiden, wann es sich lohnt Winterreifen aufzuspannen. Wer sich dennoch unsicher ist, sollte einen Fachmann fragen, welcher Reifentyp der geeignete für sein Auto ist. Holen Sie sich hier auf Auto-Werkstatt.de Angebote für die richtige Werkstatt in der Umgebung.

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