Wenn das Auto im Winter nicht mehr anspringt, ist in den meisten Fällen eine leere Autobatterie verantwortlich, die mit einer Starthilfe wieder in Betrieb genommen werden muss. Auto-Werkstatt.de informiert über den fachgerechten Vorgang und eventuelle Risiken.
Nicht nur, dass das Autofahren im Winter häufig deutlich anspruchsvoller ist, auch die einzelnen Teile des Fahrzeugs werden häufig in Mitleidenschaft gezogen. So ist die Autobatterie laut ADAC im Jahr 2013 die häufigste Ursache für die Inanspruchnahme des Pannenservice. Um ein Fahrzeug mit einer leeren Autobatterie wieder in Betrieb nehmen zu können, muss es über ein Starthilfekabel mit einem zweiten Fahrzeug mit aufgeladener Autobatterie verbunden werden. Nach erfolgter Starthilfe sollte schnellstmöglich eine Werkstatt aufgesucht werden, um den Ladezustand und den Status der Batterie überprüfen zu lassen. Eventuell wird dann auch ein Austausch der Batterie fällig, damit Sie nicht beim nächsten Start des Motors vor demselben Problem stehen.
Starthilfe – Autobatterie extern mit Strom versorgen
Um die Risiken zu minimieren, ist es während des Starthilfe-Vorgangs essentiell, auf die richtige Reihenfolge zu achten. Dadurch werden Schäden an der Elektronik und der Batterie sowie Verletzungen vorgebeugt.
1. Beide Autos müssen so geparkt werden, dass die Länge der Kabel zur Überbrückung ausreicht. Die Karosserien dürfen sich während des vollständigen Starthilfe-Vorgangs nicht berühren. Mithilfe des roten Kabels wird die Verbindung zwischen den Pluspolen der beiden Batterien hergestellt.
2. Das schwarze Kabel wird am Minuspol der Spenderbatterie angeschlossen und zur Starthilfe mit einem Metallteil am Empfängerfahrzeug, der sogenannten Masse, verbunden. Vorsicht: Wenn der Minuspol der leeren Batterie angeschlossen wird, kann es beim An- oder Abklemmen der Kabel zu Funkenbildung und somit zur Entzündung von Knallgasen kommen, die im Härtefall zur Beschädigung der Batterie und zum Austritt von Säure führen können.
3. Drehen Sie den Zündschlüssel, um den Motor anzulassen. Unter Umständen sind mehrere Versuche notwendig, um das Fahrzeug wieder in Betrieb zu nehmen. Als Faustregel gilt: Ein Anlassversuch sollte dabei nicht länger als 15 Sekunden dauern. Wichtig: Wenn der Anlasser zu hören ist, der Motor aber dennoch nicht anspringt, liegt das nicht an der Autobatterie. In der Regel liegen dann weitere Mängel vor, die durch Kälte oder Feuchtigkeit zu Tage treten. Sehen Sie in diesem Fall von weiteren Anlassversuchen ab, da unverbrannter Kraftstoff Schäden am Katalysator verursachen kann, und kontaktieren Sie eine Kfz-Werkstatt.
4. Wenn der Motor des Empfängerfahrzeugs nach dem Starthilfe-Vorgang läuft, stellen Sie einen starken elektrischen Verbraucher, wie etwa die Klimaanlage, an. Beachten Sie: Beim Entfernen der Kabel können Spannungsspitzen auftreten, die unter Umständen Teile der Fahrzeugelektronik oder der Batterie beschädigen können. Ein zwischengeschalteter Verbraucher dämpft diese Spitzen ab und schützt so das Fahrzeug.
5. Abschließend die Kabel in umgekehrter Reihenfolge entfernen. Zunächst die Masse abklemmen, danach das schwarze Kabel vom Minuspol des Spenderfahrzeugs trennen. Als letzten Arbeitsschritt das rote Kabel entfernen, hierbei spielt die Reihenfolge eine unerhebliche Rolle.
Nach dem Starthilfe-Vorgang ist der Anschluss an ein Ladegerät nahezu unabdinglich, alternativ kann auch eine längere Überlandfahrt zur Aufladung der Batterie über die Lichtmaschine genutzt werden. Nichtsdestotrotz sollte schnellstmöglich eine Kfz-Werkstatt aufgesucht werden, deren Mitarbeiter den Status und Ladestand der Batterie professionell überprüfen und diese im schlimmsten Fall austauschen, beispielsweise wenn eine Tiefenentladung stattgefunden hat oder die Batterie ihre Lebensdauer von etwa fünf Jahren überdauert hat.
Vorschriften für die Starthilfe an der Autobatterie
Wenn eine Starthilfe in öffentlichen Straßenraum stattfindet, ist es wichtig, bei allen beteiligten Fahrzeugen den Warnblinker anzuschalten und andere Verkehrsteilnehmer mit einem Warndreieck auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen. Zudem darf die Starthilfe nur mit genormten Kabeln nach DIN 72553 durchgeführt werden, um die ordnungsgemäße Funktion der Starthilfekabel und die Sicherheit der beteiligten Autofahrer zu gewährleisten. Diese Kabel verfügen über einen Kern aus Kupfer oder Aluminium, verfügen über einen Mindeststandard der Biegefestigkeit und sind zu Ihrer Sicherheit isoliert; lediglich die Spitzen der Klemmen sind nicht isoliert, um den Stromfluss zwischen den beiden Autobatterien zu ermöglichen. Auch der Kabelquerschnitt ist genormt: Alle Fahrzeuge mit einem Hubraum von mindestens 2,5l müssen mit einem Starthilfekabel mit einem Querschnitt von mindestens 16mm² ausgestattet sein, alle Dieselfahrzeuge mit einem solchen mit mindestens 25mm².