Das Jahr 2012 konnte mit zahlreichen Gesetzesänderungen für Autofahrer aufwarten. So ist beispielsweise im Rahmen der gesetzlichen Hauptuntersuchung die Rückdatierung der TÜV-Plakette nicht mehr zulässig! Was das für Sie bedeutet? Wir haben die Antwort!

Die Hauptuntersuchung ist für Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtend. Je nach Fahrzeug gelten hierbei andere zeitliche Regelungen. Motorräder und Leichtkrafträder müssen alle 24 Monate zum TÜV, während Taxen und Mietwagen jährlich überprüft werden müssen. Als Besitzer eines PKWs müssen Sie nach der Erstzulassung nach 36 Monaten erneut zum TÜV – danach wird die Kfz-Hauptuntersuchung alle 24 Monate fällig. Wenn dieser Termin verpasst wurde, konnte eine versäumte Hauptuntersuchung dank Rückdatierung „nachgeholt“ werden. Mit dem 01. Juli 2012 ist diese Regelung allerdings hinfällig. Welche weiteren Änderungen in Kraft getreten sind und mit welchen Strafen und Gebühren Sie bei Nichtbeachten rechnen müssen, lesen Sie im Folgenden exklusiv, auf Auto-Werkstatt.de!
Hauptuntersuchung: Rückdatierung und weitere Neuerungen!
Im Sommer 2012 hat der Bundesrat zugestimmt, dass die TÜV-Plakette im Falle einer überzogenen Hauptuntersuchung nicht mehr rückdatiert werden kann. Somit können Sie bei einer versäumten Hauptuntersuchung die Rückdatierung nicht mehr beantragen! Für Autofahrer bringt diese Gesetzesänderung zwei entscheidende Änderungen: Zum einen erhalten Fahrzeugbesitzer bei ihrer nächsten Untersuchung in jedem Fall eine neue Plakette, die ausschließlich ab dem Zeitpunkt dieser Hauptuntersuchung gültig ist.
Des Weiteren wird eine überfällige Hauptuntersuchung nach zwei Monaten Verspätung mit einem Kostenaufschlag von 20 % belastet, da es sich hierbei um eine sogenannte vertiefte Untersuchung handelt. Zusätzlich fällt für eine Versäumnis von bis zu vier Monaten ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro an. Bei bis zu acht Monaten müssen 25 Euro bezahlt werden. Wer seine Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, der muss sogar 40 Euro Strafe bezahlen und bekommt zwei Punkte in Flensburg.
Einfach und bequem: Werkstätten aus der Region finden!
Damit Sie bei Ihrer anstehenden TÜV-Hauptuntersuchung die Frist nicht versäumen, sollten Sie unbedingt Ihre Fahrzeug-Plakette im Blick behalten. Wenn Sie noch auf der Suche nach einer geeigneten Werkstatt sind, können Sie auf unserem Portal einfach, bequem und vor allem kostenlos zahlreiche Betriebe aus Ihrer Region finden! Wenn Sie, unabhängig von der vorgeschriebenen Hauptuntersuchung, eine Werkstatt mit einem anderen Anliegen beauftragen wollen, empfehlen wir Ihnen ein Blick auf unser benutzerfreundliches Kontaktformular. In wenigen Minuten können Sie kostenlos eine individuelle Anfrage stellen, die wir für Sie an unsere handverlesenen Qualitätsbetriebe weiterleiten werden. Wir werden Ihnen daraufhin bis zu drei konkrete Angebote vermitteln, zwischen denen Sie sich frei für das passendste entscheiden können! So brauchen Sie im Rahmen Ihrer nächsten Hauptuntersuchung garantiert keine Rückdatierung mehr!