Wer einen Unfallwagen verkauft, muss mit dem Misstrauen des Käufers rechnen. Niemand möchte viel Geld für ein Fahrzeug mit eventuell versteckten Mängeln bezahlen. Deshalb müssen Verkäufer sicher gehen, dass alle nachhaltigen Schäden behoben und die Reparaturen gut dokumentiert wurden.
Nach einem Unfall verliert ein Wagen einiges an Wert, aber in vielen Fällen kann seine Funktionstüchtigkeit durch eine professionelle Reparatur komplett wiederhergestellt werden. Trotzdem darf das Auto dann nicht als Gebrauchtwagen behandelt, sondern muss in den meisten Fällen beim Verkauf als Unfallwagen gekennzeichnet werden. Geschieht dies nicht, kann der Autokäufer sein Geld zurückverlangen und den Verkäufer der arglistigen Verschweigung beschuldigen.
Die ersten Schritte vor dem Verkauf eines Unfallwagens
Je nach Schwere des Unfalls sollte vom Fahrzeughalter zunächst geprüft werden, ob sich eine Reparatur überhaupt lohnt. Der Wert eines Fahrzeugs nach einem Unfall wird als „Restwert“ bezeichnet. Wenn die Reparaturkosten mehr als 10% über dem Wiederbeschaffungswert betragen, beziehungsweise wenn sie höher als die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert sind, hat das Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden. Solche Unfallwagen lassen sich trotzdem noch zu ihrem „Schrottwert“ verkaufen.
Wenn Sie sich als Fahrzeugbesitzer für den Verkauf Ihres Unfallwagens entscheiden, müssen Sie seinen Rest- beziehungsweise Schrottwert ermitteln, wofür es verschiedene Möglichkeiten gibt. Im Internet bieten Kfz-Portale eine Wertermittlung für Gebrauchtwagen an, bei der Sie Angaben zu Ihrem Fahrzeug machen und Fotos der Unfallschäden hochladen können. Solche Angebote sparen Zeit und helfen, einen groben Überblick zu bekommen, ersetzen aber nicht die Durchsicht eines Spezialisten. Bringen Sie Ihr Auto zur Schadens- und Restwertbegutachtung am besten in eine unabhängige Werkstatt Ihres Vertrauens. Auto-Werkstatt.de hilft Ihnen bei der Suche!
Wo sollte man seinen Unfallwagen am besten verkaufen?
Wenn Sie sich keine großen Umstände machen möchten, können Sie Ihren Wagen den meisten Vertragswerkstätten direkt nach der Begutachtung und eventuellen Reparatur verkaufen. Falls Sie Ihren Unfallwagen aber erst später verkaufen möchten, haben Sie auch noch die Wahl, das Fahrzeug privat oder an einen Kfz-Händler zu veräußern. Das Geschäft mit Händlern läuft oft schnell und professionell unter Abwicklung eines ausführlichen Kaufvertrages ab. Es kommt aber auch vor, dass manche von ihnen ihre Verkäufer hinters Licht führen, indem sie einen zu niedrigen Preis für das Kraftfahrzeug bieten oder Schäden sehen, wo keine sind. Holen Sie, wenn möglich, mehrere Restwertschätzungen ein und lesen Sie Bewertungen verschiedener Kfz-Händler im Internet.
Beim privaten Verkauf ist es wichtig, dass die Schäden und Reparaturen Ihres zu verkaufenden Unfallwagens ausreichend dokumentiert wurden. Käufer von Unfallwagen werden von vorneherein sehr viel misstrauischer an das Geschäft herangehen, weil sie versteckte Mängel vermuten. Geben Sie deshalb unbedingt alle Schäden im Kaufvertrag an.
Ein Kaufvertrag ist unerlässlich
Damit sowohl Käufer als auch Verkäufer alle Einzelheiten schriftlich festhalten können und um spätere Uneinigkeiten besser lösen zu können, muss ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Es gibt viele vorgefertigte Kaufverträge kostenlos im Internet. Beim Verkauf eines Unfallwagens ist es Pflicht, das Fahrzeug im Vertrag als Unfallauto zu kennzeichnen. Andernfalls kann Ihnen arglistige Täuschung vorgeworfen werden! Der Käufer hätte in diesem Fall das Recht, das Auto unter voller Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben und könnte Sie sogar verklagen.
Lassen Sie Ihren Unfall- beziehungsweise Gebrauchtwagen vor dem Verkauf durchchecken, um alle Mängel ordnungsgemäß angeben zu können. In den meisten Kfz-Kaufverträgen gibt es einen gesonderten Bereich für den Ausschluss der Gewährleistung. Hier muss der Verkäufer entweder die Unfallfreiheit des Wagens garantieren oder die Zahl, Art und Umfang der Schäden angeben. Bieten Sie dem Interessenten vor dem Verkauf des Unfallwagens ausreichend Gelegenheit, das Fahrzeug umfangreich zu begutachten und Probe zu fahren.